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Nördlingen: Prozess in Nördlingen: Große Mengen Drogen nur für den Eigenbedarf?

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Prozess in Nördlingen: Große Mengen Drogen nur für den Eigenbedarf?

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    Am Amtsgerichts in Nördlingen musste sich ein junger Mann wegen Drogenbesitzes verantworten.
    Am Amtsgerichts in Nördlingen musste sich ein junger Mann wegen Drogenbesitzes verantworten. Foto: Wolfgang Widemann (Symbol)

    Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei Anfang 2020 bei einem jungen Nördlinger 0,5 Gramm Amphetamin. Wenige Tage später wurde eine Postsendung für ihn abgefangen. Darin: Rund 440 Gramm Marihuana. Einige Monate später im Mai stellte die Polizei 84 Ecstasy-Tabletten bei dem Nördlinger sowie weitere Amphetamine im zweistelligen Grammbereich sicher. Eigenbedarf, sagen der Angeklagte und sein Verteidiger vor Gericht. So geht es im Sitzungssaal 109 in Nördlingen auch um die Frage: Kann das sein?

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft dem 31-Jährigen vor, Betäubungsmittel in nicht unerheblicher Menge eingeführt und Handel getrieben zu haben. Verteidiger Florian Engert räumt vor dem Schöffengericht den Besitz der Drogen ein, die im Januar 2020 bei seinem Mandanten gefunden wurden, ebenso die Ecstasy-Tabletten und die Amphetamine, die die Polizei einige Monate später sicherstellte. „Bei den Partydrogen, die er besessen hat, war es nicht beabsichtigt, diese zu verkaufen, das war seine Vorratshaltung zum Eigenkonsum“, sagt Anwalt Engert.

    Drei Freunde wollten sich das Marihuana aufteilen, heißt es im Prozess

    Auch die Einfuhr des Marihuanas bestreitet der Verteidiger. Das habe der Nördlinger zusammen mit zwei Freunden geordert, die Bestellung habe einer der beiden durchgeführt, die Lieferung war nur an seinen Mandanten adressiert gewesen. Für jeden seien rund 150 Gramm gewesen – und auch hier für den Eigenbedarf des Angeklagten: „Der damalige Konsum meines Mandanten waren am Wochenende die harten Drogen und unter der Woche das Marihuana zum Runterkommen. Das waren zwei bis drei Gramm am Tag“, schildert Engert.

    Somit entsprächen die 150 Gramm einer Vorratshaltung von etwa zwei Monaten. Nach der Durchsuchung im Mai habe der 31-Jährige die Finger von Drogen gelassen. Bei einer späteren Durchsuchung der Wohnung und einem aktuellen Drogenscreening sei nichts festgestellt worden. Zwar habe sein Mandant früher Handel getrieben, um seinen Konsum zu finanzieren, doch nicht in den hier angeklagten Fällen.

    Sein Mandant habe Betäubungsmittel erheblich konsumiert, so der Anwalt in Nördlingen

    Der Angeklagte schildert auf Nachfrage von Richterin Ruth Roser, dass er vor zwei Jahren mit dem Konsum von Drogen begonnen habe, erst weniger, dann immer mehr. Engert wird am Ende des Prozesses in seinem Plädoyer noch darauf hinweisen: Bei Marihuana reiche ein THC-Gehalt von einem Nanogramm pro Milliliter im Blut, dass einem die Fahrerlaubnis entzogen werden könne. Hinsichtlich der Amphetamine sei bei seinem Mandanten ein Wert von mehr als 300 Nanogramm pro Milliliter festgestellt worden, ein Zeichen für erheblichen Konsum.

    Ein Polizist, der bei der Durchsuchung dabei war, kann bezüglich des möglichen Handels keine Aufklärung leisten. Zwar seien eine Feinwaage und verschiedene Verpackungen mit Amphetaminspuren gefunden worden. Doch vorbereitete Tüten für den Handel habe man nicht gefunden. Eine Untersuchung von Laptop und Handy habe nichts ergeben. Staatsanwältin Anna Lena Lessmann hinterfragt in ihrem Plädoyer, ob es glaubwürdig sei, dass das ganze Marihuana nur für den eigenen Konsum gedacht sei, ebenso bei der großen Menge an Ecstasy-Tabletten.

    Welche Strafe die Richterin des Nördlinger Amtsgerichtes aussprach

    Zudem gebe es zwei Vorstrafen, wenn auch in anderen Bereichen. So fordert Lessmann eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, Engert dagegen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Sein Mandant sei auf einem guten Weg, habe den Drogenkonsum eingestellt. Für den Vorwurf der Einfuhr der Betäubungsmittel brauche es eine aktive Handlung, doch auch die Polizei habe keine Erkenntnisse gehabt, dass dem Angeklagten die Lieferung aus dem Ausland bewusst war.

    Der 31-Jährige bekommt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Es lasse sich nicht widerlegen, dass die Drogen nicht für den Handel bestimmt gewesen seien, so Richterin Roser. Trotz allem gehe es um den Besitz nicht geringer Mengen an Betäubungsmitteln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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