Eine nicht alltägliche Anklage wurde vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Nördlingen verhandelt: Ein Ehepaar sollte in zwei Fällen zu nicht näher feststellbaren Zeitpunkten Betäubungsmittel „in nicht geringer Menge“ besessen haben. Und zwar einmal nicht ganz drei Gramm in ihrer Wohnung in einer Rieser Gemeinde, dann in einem Ort in der Mitte des Landkreises, wohin die Familie umgezogen war, weitere 76 Gramm. Das roch für die Strafverfolgungsbehörden stark nach Handel mit Betäubungsmitteln.
Nördlingen