Weil er sich nicht um die tierärztliche Versorgung einer Kuh gekümmert haben soll, hat sich ein 74-jähriger Rieser Landwirt jüngst am Nördlinger Amtsgericht verantworten müssen. Der Fall kam ans Licht, als er den Kadaver seiner bereits toten Kuh entsorgen wollte.
Die Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanlage sahen die massiven Wunden des Tiers und verständigten die Polizei. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro (120 Tagessätze). Gegen diesen legte der Landwirt zunächst Einspruch ein, dann räumte er die Unterlassungshandlung ein, wollte aber mittels einer sogenannten Einspruchsbeschränkung die Strafe herunterhandeln. Die Verhandlung fand am Donnerstag vor dem Nördlinger Amtsgericht statt, der Angeklagte hatte sich jedoch davon entbinden lassen, vor Gericht zu erscheinen.
Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft: Tiermisshandlung
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, dass sich der Landwirt wegen Tiermisshandlung durch Unterlassen schuldig gemacht habe. Im Strafbefehl hieß es, dass er seine Kuh zwar am 30. Mai 2019 tierärztlich behandeln ließ, da sie nicht mehr selbstständig aufstehen konnte. Er soll sich allerdings nicht darum gekümmert haben, den Tierarzt zu informieren, als das Tier auch nach der Behandlung nicht aufstehen konnte, obwohl der Veterinär ihn ausdrücklich dazu aufgefordert hatte.
Die Kuh soll sich in der Folge mehr als einen Monat, bis zum 5. Juli 2019, nicht bewegt haben, lag sozusagen fest. Die Verletzungsfolgen waren tiefgehende Wunden am Sprunggelenk, großflächige und tiefe Wunden an der Hintergliedmaße, sehr tiefe Wunden am Unterschenkel, der Verlust des Klauenhorns, massive ständige Schmerzen und eine völlige Abmagerung der Kuh.
Landwirt: Es tue ihm leid
Der Verteidiger des Landwirts, Michael Jaumann, sagte, sein Mandant habe zwischenzeitlich eingesehen, dass es falsch gelaufen sei und es tue ihm leid. Sein Mandant habe die Kuh zwei bis dreimal am Tag mittels einer Apparatur gewendet, doch die Kuh verlor an Gewicht, da sie ein Kalb hatte, das an ihr getrunken habe. Als die Kuh zu fressen aufgehört habe, habe er sie einschläfern lassen.
Bei der Beweisaufnahme präsentierte Richter Gerhard Schamann Fotos der Wunden, er sagte: „Die Bilder soll sich nur der anschauen, der heute Mittag noch etwas essen will – wenn es um Fleisch geht.“ Es sei eine „heftige und üble Geschichte“.
Einspruch gegen Strafbefehl zurückgezogen
Staatsanwalt Benjamin Rüdiger sagte, für ihn gehöre es dazu, dass man vor Gericht erscheine, wenn man eine Strafvergünstigung wolle. Da der Angeklagte nicht erschienen ist, sei fraglich, ob von „Reue und Einsichtsfähigkeit“ gesprochen werden könne. Verteidiger Michael Jaumann zog daraufhin den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.
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