Neue Allgemeinverfügung: So geht es mit den Corona-Märschen weiter
Plus Im Ostalbkreis werden keine Allgemeinverfügungen für sogenannte Corona-Spaziergänge erlassen. In Nördlingen gelten die Regeln nun für einen längeren Zeitraum.
Im Dezember ging es los. Damals formierten sich auch in Nördlingen die ersten unangemeldeten Versammlungen, von den Teilnehmenden als Spaziergang bezeichnet. Anfangs vor allem an Freitagen, hat sich nun ein Rhythmus von zwei Tagen in der Woche etabliert, an denen marschiert wird - unter den Auflagen einer Allgemeinverfügung. Doch das wird in der Region unterschiedlich gehandhabt.
An diesem Montagabend wollen sich die Maßnahmengegner wieder in Nördlingen versammeln. In den vergangenen Wochen hatte das Landratsamt regelmäßig neue Allgemeinverfügungen erlassen. Nun wählt die Behörde einen längerfristigen Weg. Das Landratsamt teilt mit, dass sich die Durchführung solcher Märsche an Montagen und Freitagen in Nördlingen so verstetigt habe, "dass bis auf Weiteres auch in den kommenden Wochen und unabhängig konkreter Einzelaufrufe im Internet mit entsprechenden Versammlungen gerechnet werden muss". Das Landratsamt habe daher die Allgemeinverfügung neu gefasst. Sie gilt ab diesem Montag für alle diese sogenannten "Spaziergänge" in Nördlingen an Montagen und Freitagen bis zunächst einschließlich Montag, 7. Februar. Änderungen seien im Falle parallel stattfindender Gegendemonstrationen vorbehalten.
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