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Nördlingen: Landkreis Donau-Ries: Eisschicht noch immer zu dünn zum Betreten

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Landkreis Donau-Ries: Eisschicht noch immer zu dünn zum Betreten

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    Ein Retter der DLRG arbeitet sich mit einem aufblasbaren Eisrettungsschlitten zu einer eingebrochen Person.
    Ein Retter der DLRG arbeitet sich mit einem aufblasbaren Eisrettungsschlitten zu einer eingebrochen Person. Foto: DLRG Bayern

    Der andauernde Frost lässt jetzt auf vielen Seen und Gewässern in ganz Bayern und dem Landkreis Donau-Ries allmählich eine Eisfläche entstehen. Aber Vorsicht: Bevor nicht viele Tage mit tiefen Temperaturen vergangen sind, ist das Eis nicht tragfähig. Das bevorstehende Wochenende verheißt Sonnenschein. Die DLRG mit ihrem Ortsverein in Nördlingen warnt deshalb schon jetzt die Spaziergänger: Beim Einbrechen ins Eis besteht Lebensgefahr.

    Die DLRG appelliert: Eis auf Gewässern nicht betreten, solange es nicht 15 Zentimeter dick ist. Die winterliche Natur lässt sich auch am sicheren Ufer genießen.

    DLRG Tipp: Kinder über die Gefahr aufklären und nicht aufs Eis lassen.

    Dunkle Stellen im Eis bedeuten eine besonders dünne Eisschicht: Über fließendem Wasser wächst die Eisschicht langsamer, als auf stehendem. Eine Schneeschicht auf dem Eis verhindert zusätzlich das Anwachsen der Eisschicht. Ein Knistern oder Knacken beim Betreten der Eisschicht ist ein letzter Hinweis dafür, dass die Tragkraft des Eises nicht ausreicht.

    Das eiskalte Wasser verursacht schneidende Schmerzen und raubt dem Körper Muskelkraft. Einem Verunfallten bleiben deshalb nur wenige Minuten Zeit, sich selbst zu retten. Außerdem bedeutet Unterkühlung im eisigen Wasser fast immer Lebensgefahr.

    Welche Regeln gelten bei einer Eisrettung?

    Wenn man sieht, dass jemand ins Eis eingebrochen ist: Sofort laut um Hilfe rufen, damit andere Personen einen unterstützen. Wichtig ist, sofort den Notruf abzusetzen (112). Alle weiteren Personen vom Eis winken, sie sollen sich von der Einbruchstelle im Liegen wegbewegen. Wenn möglich, sollte der Helfer die Eisfläche nicht betreten, sondern vom Ufer aus Rettungsmittel (Ast, Leiter, Seil oder Schal etc.) zureichen. Gelingt es dem Verunglückten nicht, sich so an Land zu ziehen, muss der Retter ihm auf dem Eis zu Hilfe kommen. Dabei nicht vergessen: Das brüchige Eis stellt auch für den Helfer eine erhebliche Gefahr dar, deshalb an die Eigensicherung denken. Bevor man die Eisfläche betritt, muss man sich von anderen Personen auf alle Fälle sichern lassen (z. B. Leine). Der Einbruchstelle darf man sich nur flach auf dem Eis liegend nähern und dazu Hilfsmittel benutzen, um den Druck auf das Eis auf eine größere Fläche zu verteilen – zum Beispiel einen umgedrehten Schlitten oder ein Brett.

    Spaziergang mit Hunden im Winter: Hunde an die Leine

    Hunde sollen in der Nähe von Gewässern auf jeden Fall an die Leine genommen werden. Frauchen oder Herrchen sollen sie nicht auf das Eis laufen lassen. Ist der Vierbeiner trotzdem auf die Eisfläche gelaufen, so sollte er zurückgerufen werden. Wenn der Hund nicht zurückkommt, sollten sich die Besitzer etwas vom Ufer entfernen und ihn rufen – gewöhnlich folgt er dann seinen Besitzern.

    Wenn der Hund eingebrochen ist, soll man nicht aufs Eis gehen, um ihn zu retten. Das Einbrechen des Tiers ist ein Warnzeichen: Eis, das einen Hund nicht trägt, trägt erst recht keinen Menschen! Am besten ist es, Rettungskräfte mit geeigneter Ausrüstung über den Notruf 112 zu rufen.

    Im Internet hat die DLRG unter www.eisregeln.info ins Internet gestellt. Diese Regeln seien auch gut geeignet, um sie mit Kindern zu besprechen, so die DLRG in einer Pressemitteilung. (pm)

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