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Nördlingen: Jugendliche für gemeinsamen Joint bestraft

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Jugendliche für gemeinsamen Joint bestraft

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    Besser für sich behalten: Das Teilen eines Joints ist nach wie vor strafbar. Das mussten zwei Jugendliche in Nördlingen auf die harte Tour lernen.
    Besser für sich behalten: Das Teilen eines Joints ist nach wie vor strafbar. Das mussten zwei Jugendliche in Nördlingen auf die harte Tour lernen. Foto: Annette Riedl (Symbolbild)

    Ein gemeinsamer Joint von zwei 18-Jährigen zeigt, wie lückenhaft die aktuelle Gesetzgebung rund um den Cannabiskonsum ist: Wie die Polizei berichtet, beobachtete sie die Jugendlichen am Donnerstagabend beim gemeinsamen Cannabisrauchen vor der Mess'. Da aber zwar der

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