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Nördlingen: Gilt in Nördlingen Maskenpflicht für Radfahrer?

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Gilt in Nördlingen Maskenpflicht für Radfahrer?

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    In der Nördlinger Fußgängerzone gilt Maskenpflicht.
    In der Nördlinger Fußgängerzone gilt Maskenpflicht. Foto: Verena Mörzl (Archivbild)

    Gilt die Maskenpflicht in Nördlingen auch für Radfahrer? Christina Atalay, Pressesprecherin der Stadt Nördlingen, beantwortet Fragen dieser Redaktion.

    Frau Atalay, gilt die Maskenpflicht in Nördlingen auch für Radfahrer?

    Atalay: Eine Maskenpflicht ist unabhängig davon, wie man unterwegs ist, ob zu Fuß oder auf dem Fahrrad.

    Warum hat sich die Stadt dafür entschieden?

    Atalay: Grundsätzlich ist die Maskenpflicht vom Landkreis per Allgemeinverfügung eingeführt worden und diese bezieht sich auf die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Da ist geregelt, dass die Maskenpflicht für alle gilt, die sich in diesem Raum aufhalten.

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    In Augsburg hat die Stadt Fahrradfahrer von der Maskenpflicht ausgenommen. Warum ist das in Nördlingen anders?

    Atalay: Was andere Städte machen, ist für uns zunächst mal nicht relevant. Wir halten uns nur an die Allgemeinverfügung des Landkreises Donau-Ries.

    Gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht?

    Atalay: Es gibt Ausnahmen, wenn der Arzt sie anordnet. Dafür braucht es ein qualifiziertes Attest, weil der Sinn der Sache ist, dass alle, bei denen es gesundheitlich möglich ist, eine Maske tragen.

    Wie wird die Maßnahme bisher angenommen?

    Atalay: Ich habe den Eindruck, dass die Maskenpflicht gut angenommen wird. Wir werden in dieser Woche noch neue Schilder aufstellen, die auf Deutsch und Englisch darauf hinweisen. Dazu informiert ein Lageplan, wo genau sie gilt.

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