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Nördlingen: Einzelhändler hat Erfolg: Drogeriemarkt Müller muss Verkauf einschränken

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Einzelhändler hat Erfolg: Drogeriemarkt Müller muss Verkauf einschränken

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    Der Müller-Markt-Eingang im Nördlinger Steingass-Haus. Das Landratsamt Donau-Ries hat gestern entschieden, dass Müller Teilbereiche seiner Verkaufsfläche schließen muss. Ein Einzelhändler hatte die Behörden auf die Ungleichbehandlung hingewiesen.
    Der Müller-Markt-Eingang im Nördlinger Steingass-Haus. Das Landratsamt Donau-Ries hat gestern entschieden, dass Müller Teilbereiche seiner Verkaufsfläche schließen muss. Ein Einzelhändler hatte die Behörden auf die Ungleichbehandlung hingewiesen. Foto: Robert Milde

    „Gemeinsam stark“ lautet ein Slogan, den die Ulmer Drogeriemarkt-Kette Müller auf ihrer Internet-Homepage veröffentlicht hat. Für Jürgen Möhnle grenzt das an Zynismus. Sein Spielwarengeschäft liegt nur wenige Meter entfernt von der Nördlinger Müller-Markt-Filiale. Dennoch trennen die beiden Häuser aktuell Welten:

    Ist das Vorgehen der Drogeriemarkt-Kette erlaubt? Juristische Laien dürften bei der Beantwortung dieser Frage mitunter Schwierigkeiten haben. Ein öffentlich zugängliches Dokument des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege lichtet den Verordnungs-Dschungel – zumindest etwas. Weiterhin öffnen dürfen demnach Geschäfte der täglichen Versorgung, wie etwa Apotheken, Waschsalons und Getränkemärkte.

    Drogeriemarkt beruft sich auf das "Schwerpunktprinzip"

    Komplizierter wird es bei Betrieben, die nicht eindeutig einer Branche zugeordnet werden können, deren Sortiment über Waren des täglichen Gebrauchs hinausreicht. So etwa beim Drogeriemarkt Müller.

    Die Drogeriemarkt-Kette beruft sich auf Anfrage unserer Zeitung auf das „vorgeschriebene Schwerpunktprinzip“. Denn laut Bayerischem Gesundheitsministerium dürfen Mischbetriebe des Handels (Beispiele Kiosk, Handel mit verschiedenen Sortimenten oder Lottoläden) insgesamt öffnen, wenn mehr als 50 Prozent ihrer Tätigkeiten im erlaubten Bereich liegen. Das Ministerium schreibt weiter: „Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten.“ Mischbetriebe, die nicht im erlaubten Bereich lägen, dürften ausschließlich erlaubte Waren verkaufen.

    Landratsamt Donau-Ries ist für Kontrollen zuständig

    Eine Ausnahme dabei bilden laut Bayerischem Gesundheitsministerium sogenannte Großbetriebsformen: Insbesondere bei Selbstbedienungs-Warenhäusern, Verbrauchermärkten und großflächigen Drogeriemärkten gelte die Mischbetriebsregelung nicht, wenn nicht -erlaubte Sortimente in eigenen, gut abgrenzbaren Abteilungen (eigenes Stockwerk; zusammenhängende, größere Fläche) des Betriebs angeboten würden. „Diese Abteilungen sind zu schließen.“

    Informationen dazu, auf wie viel Prozent der Fläche in der Nördlinger Müller-Filiale Waren angeboten werden, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, gibt Müller in einem Pressestatement nicht. Allgemein heißt es dort: „Häuser, die dieses Schwerpunktprinzip nicht erfüllen, schließen Teilsortimente, entsprechend der behördlichen Anordnungen.“ In Nördlingen war dies nicht der Fall – bislang zumindest.

    Zuständig dafür, dass die Corona-Verordnungen im Landkreis eingehalten werden, ist das Landratsamt Donau-Ries. Das Gewerbeamt, teilt die Behörde mit, habe die Verantwortlichen der Müller-Markt-Filiale in Nördlingen nun angewiesen, Abteilungen, welche nicht typisch für eine Drogerie sind (wie etwa Multimedia oder Spielwaren), für die Kunden zu schließen.

    Einzelhändler Möhnle: "Mir geht es um Gerechtigkeit"

    Ein Sieg für Spielwaren Möhnle und andere betroffene Einzelhändler? „Mir geht es nur um die Gerechtigkeit“, betont Möhnle. Er sieht ein grundsätzliches Problem. Während immer mehr lokale Geschäfte aus den Innenstädten verschwänden, würden überregionale Großhändler weiter gefördert. „Es wird mit zweierlei Maß gemessen.“ Einen Verdrängungswettbewerb gebe es nicht erst seit der Pandemie.

    Jürgen Möhnle
    Jürgen Möhnle Foto: Robert Milde

    Der erneute Lockdown trifft den lokalen Einzelhandel besonders hart. Die Geschäftsleute sind auf das Weihnachtsgeschäft angewiesen, die Wochen vor Heiligabend sind für viele die umsatzstärksten des Jahres. Leere Schaufenster und Verkaufsflächen auf der einen, lange Menschenschlangen bei Müller auf der anderen Seite: Das passt für Möhnle nicht zusammen.

    Schon eher passend ist in diesem Zusammenhang die Initiative der Stadt Nördlingen nach dem kurzfristigen Abbruch des Ersatz-Weihnachtsmarktes. Der „Adventszauber“, wie er zur besseren Unterscheidung genannt wurde, begann schon eine Woche später und musste wegen des Lockdowns dann auch noch acht Tage früher als eigentlich geplant schließen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb dem am Montag tagenden Haupt- und Finanz-ausschuss vor, auf die Standgebühren komplett zu verzichten. Mit der Zustimmung der Stadträte ist zu rechnen – sie wäre ein Signal der Solidarität.

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar:

    Mehr Solidarität für die lokalen Geschäftsleute

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