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Nördlingen: Dramatischer Drogenhandel: 27-Jähriger bekommt Stich in den Hals

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Dramatischer Drogenhandel: 27-Jähriger bekommt Stich in den Hals

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    Wegen des Besitzes und des Handelns mit Drogen musste sich ein 27-Jähriger vor Gericht verantworten. (Symbolbild)
    Wegen des Besitzes und des Handelns mit Drogen musste sich ein 27-Jähriger vor Gericht verantworten. (Symbolbild) Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

    Vor dem Nördlinger Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ruth Roser war ein 27-jähriger Mann aus dem Ries angeklagt, weil er im Besitz von mehr Drogen als erlaubt war und mit einem Teil davon auch noch Handel getrieben hat. Bei einem „Deal“ Anfang dieses Jahres mit einem „Kunden“ kam es zu einer dramatischen Situation in der Wohnung des Beschuldigten, bei der er sogar um sein Leben fürchten musste. Völlig unvermittelt hat der Kunde mit einem Messer dem Angeklagten in den Hals gestochen und ihm weitere Verletzungen am ganzen Körper zugefügt. Der Geschädigte konnte sich jedoch nach einem heftigen Gerangel befreien und zum Nachbarn laufen, der umgehend den Notarzt verständigte, der ihn ins Stiftungskrankenhaus zur weiteren Behandlung bringen ließ.

    Der Angeklagte schilderte dem Gericht detailliert die dramatischen Szenen. Er wisse nicht, warum sein Bekannter zum Messer gegriffen habe. Die Situation sei zunächst völlig friedlich und konfliktfrei gewesen, bis er plötzlich angegriffen worden sei. Als er an seiner linken Halsseite „Wärme“ spürte, hab er mit der seiner Hand hingefasst und festgestellt, dass er stark blute. Nach einem Handgemenge mit dem Angreifer sei es ihm gelungen, sich zu befreien. Der Täter habe sich dann aus der Wohnung entfernt. Später konnte dieser nach Schilderung eines Kripobeamten, der als Zeuge auftrat, in seiner Wohnung von der Polizei festgenommen werden. In zwei Wochen steht er wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Augsburg.

    Angeklagter seit seinem 14. Lebensjahr in Kontakt mit Drogen

    Seit seinem 14. Lebensjahr sei er mit Drogen in Kontakt, sagte der Angeklagte. Zunächst mit Marihuana, dann ab 18 mit Kokain. Mit dem Mann, der ihn schwer verletzt hat, habe er schon länger in Kontakt gestanden. Immer wieder seien sie ins Geschäft gekommen. Pflichtverteidiger Dr. Florian Engert räumte für seinen Mandanten die Tatvorwürfe vollständig ein. Sein Kokainkonsum habe dazu geführt, dass er bis heute keiner regelmäßigen Beschäftigung nachgehe. Zwar sei er immer mal wieder in einer Firma beschäftigt gewesen. Allerdings hätten diese Anstellungen nie lange gedauert.

    Staatsanwalt Ehinger betonte in seinem Plädoyer, keine Zweifel am Sachverhalt zu haben. Zugunsten des Beschuldigten spreche ein umfassendes Geständnis. Darüber hinaus habe er zur Aufklärung der Ereignisse beigetragen. „Und nicht zuletzt wurde er Opfer eines Gewaltdeliktes“ . Zulasten müssten zwei Eintragungen im Bundeszentralregister, ebenfalls wegen Besitzes von Betäubungsmitteln gewertet werden, geahndet jeweils mit Strafbefehlen. Für schuld- und tatangemessen hielt der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung. Ergänzend hinzu kämen 120 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Bewährungszeit sollte drei Jahre betragen.

    Rechtsanwalt plädiert für Bewährungsstrafe

    Rechtsanwalt Dr. Engert plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Außerdem benötige sein Mandant dringend Hilfe durch einen Bewährungshelfer. Das Ereignis vom Jahresanfang empfinde der Angeklagte als „Schuss vor den Bug“. Seitdem habe er dem Konsum harter Drogen abgeschworen. Letztlich werde es bei ihmn auf eine legale Abhängigkeit von THC, also Canabis, hinauslaufen.

    Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung wegen Besitzes von Drogen in nicht geringer Menge sowie wegen des Handels damit. Bei der Urteilsfindung hat laut Richterin Roser das Geständnis eine erheblich positive Rolle gespielt. Auch sei die Sozialprognose nicht schlecht, weil der Verurteilte privat eine feste Partnerschaft habe und bemüht sei, Arbeit zu finden. Hinzu komme die erhebliche Gewalttat, die ihm ein anderer angetan habe. Auf der Negativseite stehe die Menge des Drogenbesitzes und die beiden Vorahndungen.

    Die Bewährungszeit legte das Schöffengericht auf drei Jahre fest. Auch werden dem Verurteilten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und Suchtberatungsgespräche auferlegt. 1000 Euro muss er als Geldstrafe an die Diakonie bezahlen.

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