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Nördlingen/Donauwörth: Grundsteuer-Erinnerung: Was ist zu tun, wenn das Schreiben mit der Post kommt?

Nördlingen/Donauwörth

Grundsteuer-Erinnerung: Was ist zu tun, wenn das Schreiben mit der Post kommt?

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    Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, bekommt erst einmal ein Erinnerungs-Schreiben, bevor die Behörden zu Sanktionen schreiten können.
    Wer seine Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, bekommt erst einmal ein Erinnerungs-Schreiben, bevor die Behörden zu Sanktionen schreiten können. Foto: Katharina Deubert (Symbolbild)

    Mit Ablauf des 2. Mai endete die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Bayern. Bisher haben rund 90 Prozent der hierzu verpflichteten Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Wer noch nicht abgegeben hat, erhält ab dem 15. Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben. Das Erinnerungsschreiben verlängert die Abgabefrist nicht.

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