Immer wieder gerät ein Hotelier aus dem Ries mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits 2018 attestierte ihm eine Staatsanwältin „hohe kriminelle Energie“. Weil er vorbestraft war und sich unter anderem der Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig gemacht haben soll, wurde er damals zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf. Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung sei rechtsfehlerhaft gewesen, so die Begründung. Dass der Mann pleite gewesen sein soll, habe vom Gericht nicht belegt werden können. Am Amtsgericht Augsburg startete nun erneut ein Prozess gegen den 65-Jährigen.
Nördlingen/Augsburg