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Nördlingen: Angeklagter aus Nördlingen: „Scheiß Ausländer, geht dahin, wo ihr hergekommen seid“

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Angeklagter aus Nördlingen: „Scheiß Ausländer, geht dahin, wo ihr hergekommen seid“

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    Zwei Männer mussten sich vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.
    Zwei Männer mussten sich vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Nur „ein kleines Späßle“ sei es gewesen, „ein blöder Scherz“, sagt der Angeklagte und sein Nebenmann pflichtet ihm mit einem Kopfnicken bei. Und dennoch müssen sich die beiden Männer aus Nördlingen jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Dem einen wirft die Staatsanwaltschaft Körperverletzung vor, der andere ist wegen Beleidigung angeklagt. Insgesamt 1000 Euro in zwei Briefumschlägen haben der 32-Jährige und sein 27-jähriger Freund mit in den Gerichtssaal gebracht. Das Geld ist Teil einer Vereinbarung, die beide Angeklagten vor einer Verurteilung bewahren soll. Dieser Plan aber, das wird sich am Ende der Verhandlung zeigen, geht nur bei einem der beiden auf.

    Es ist der späte Abend des 14. September 2019, als die beiden Männer vor dem Eingang einer Nördlinger Tankstelle stehen und Bier trinken. Der Anwalt des einen wird später sagen, dass beide Angeklagte zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert gewesen seien.

    Ausländerfeindliche Beleidigungen

    Wenig später treffen zwei weitere Männer mit ihren Fahrrädern an der Tankstelle ein, ein damals 17-Jähriger aus Gambia und dessen 18-jähriger Freund aus Guinea. Sie stellen ihre Räder an einer Mauer ab und betreten die Tankstelle. „Wir haben die jungen Männer gesehen und zum Spaß ihre Fahrräder versteckt“, sagt einer der Angeklagten vor Gericht. Als die Männer beim Verlassen der Tankstelle sehen, dass ihre Räder verschwunden sind und die beiden Angeklagten lachend am Eingang stehen, gehen sie auf diese zu.

    Ab diesem Zeitpunkt gibt es zwei Varianten der Geschehnisse. „Wir haben dann auf Deutsch gefragt, warum sie unsere Fahrräder weggenommen haben“, sagt einer der Geschädigten. Es sei zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen, einer der beiden Angeklagten habe gesagt: „Scheiß Ausländer, geht dahin, wo ihr hergekommen seid.“

    Ein ungleicher Kampf zwischen Täter und Opfer

    Vor Gericht werden beide Geschädigten von einer Dolmetscherin begleitet. Sie sprechen kaum deutsch, was den Angeklagten zufolge mitunter dazu geführt habe, dass die Situation vor der Tankstelle eskaliert. Einer der Angeklagten sagt: „Wir wollten den beiden ja erklären, dass alles nur ein Spaß war. Aber sie haben uns einfach nicht verstanden.“

    Es kommt zu einem Handgemenge; es ist ein ungleicher Kampf, beide Angeklagte sind groß und stämmig, die jungen Afrikaner, einer noch minderjährig, haben keine Chance. Während der Rangelei soll der Jüngere der beiden Angeklagten mit seiner Faust zum Schlag ausgeholt und einen der jungen Männer am Kopf getroffen haben. „Wir sind dann abgehauen und haben die Polizei gerufen“, sagt das Opfer vor Gericht.

    500 Euro für Straffreiheit

    Schon vor Prozessbeginn hatte es eine Vereinbarung zwischen Opfern und Tätern gegeben, die Strafanträge bei Zahlung von jeweils 500 Euro Schmerzensgeld zurückzunehmen. Beide Geschädigten nehmen das Angebot und eine Entschuldigung der Angeklagten an, das Verfahren gegen den älteren Angeklagten wegen Beleidigung wird eingestellt.

    Anders bei dem Jüngeren: Er ist wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung aus dem Jahr 2018 bereits vorbestraft. Außerdem besteht in seinem Fall laut Staatsanwaltschaft noch immer ein „öffentliches Interesse“ zur Strafverfolgung. Am Ende verurteilt Richterin Katrin Wegele ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Euro.

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