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Nördlingen: Amtsgericht Nördlingen: Mann geht gegen Corona-Bußgeld vor

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Amtsgericht Nördlingen: Mann geht gegen Corona-Bußgeld vor

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    Ein Mann feierte im Frühjahr Geburtstag.
    Ein Mann feierte im Frühjahr Geburtstag. Foto: Hillenbrand, dpa

    Wenn jemand Geburtstag feiert und es an der Tür klingelt, dann werden üblicherweise freudig die Türen geöffnet. Als es aber im Frühjahr an einer Tür in einer Nordrieser Gemeinde schellte, wurden die Gäste schleunigst aus der Hintertür befördert – so jedenfalls sagte es ein Polizist vor dem Nördlinger Amtsgericht aus. Denn es waren die Beamten, die klingelten und während des Lockdowns waren Geburtstagsfeiern mit vielen Leuten nicht erlaubt. Nun wurde die erste Ordnungswidrigkeit aufgrund der Coronamaßnahmen am Amtsgericht verhandelt, bislang wurden Einsprüche gegen die Bußgelder stets zurückgezogen, sodass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kam. Nicht so in diesem Fall.

    Der Geburtstagsgast, der das Bußgeld nicht akzeptieren will, war von seinem Erscheinen vor Gericht befreit worden, ihn vertritt aber Anwalt Mark-Alexander Grimme. Der teilt zu Beginn der Verhandlung mit, dass sein Mandant keine Angaben machen wolle. Grimme sagt jedoch, er und sein Mandant seien keine Corona-Leugner, aber sie sähen in den Maßnahmen einen Grundrechtseingriff. Und dieser, so Grimme, solle per Gesetz vom Parlament erlassen werden, nicht aufgrund einer Verordnung. Möglicherweise hätten ja auch berufliche Gründe vorgelegen, so der Anwalt, beispielsweise um Kunden anzuwerben. Das müsse man klären, denn berufliche Tätigkeiten seien ausgenommen. Doch um den Mann, den Grimme vertrat, geht es in der Verhandlung letztlich gar nicht mehr, sondern zunächst darum, wie diese Geburtstagsfeier ablief.

    Die Klärung des Falls vor dem Nördlinger Gericht gestaltet sich schwierig

    Aber die genaue Klärung des Ablaufs der Feier gestaltet sich schwierig. Der 60-Jährige, der damals seinen Geburtstag feierte, tritt als Zeuge auf, sein Bußgeld hat er bereits bezahlt. Doch wie genau sein Geburtstag ablief, daran kann sich der Mann nicht mehr erinnern, zu betrunken sei er damals gewesen. Richter Nicolas Pfeil, fragt nach, wer denn eingeladen war. „Niemand, es war keine Feier, es war ja alles abgesagt“, sagt der Zeuge. Seine Mutter, die Kinder und seine Frau, alle aus einem Hausstand, hätten zusammen getrunken. Und der Schwager sei da gewesen. Richter Pfeil fragt weiter nach, wer noch da gewesen sei, doch der Zeuge beharrt darauf, sich nicht erinnern zu können. Nach dem Kaffeetrinken, um 16 Uhr hätten sie mit dem Alkohol angefangen.

    Auf vermehrte Nachfragen des Richters verweist der Zeuge immer wieder auf seine Erinnerungslücken, auch wenn er zwischenzeitlich aussagt, dass er seinen damaligen Zustand erst ab 21.30 Uhr als betrunken bezeichnen würde. Dennoch, die Erinnerung an die Ereignisse davor seien nicht vorhanden. „Ich werde müde und wenn ich einschlafe, erinnere ich mich an nichts mehr“, sagt der Zeuge. Etwas anders gestaltet sich die Aussage eines Polizisten, der an dem Abend bei dem Einsatz dabei war.

    Gäste hätten das Anwesen über einen Hinterausgang verlassen

    Nach dem Klingeln seiner Kollegen, hätten sie gesehen, dass einige Personen das Anwesen aus dem Hintereingang Richtung Feld verlassen hätten. Doch in der Dunkelheit habe man die Personen nicht mehr einholen können. Der Beamte sagt, dass der Jubilar Alkohol getrunken habe, aber weder sichtlich alkoholisiert gewesen sei noch gelallt habe. Letztendlich habe er auch mehrere der zuvor anwesenden Personen genannt.

    Diese Namen verliest der Beamte vor Gericht. Anwalt Grimme fragt, woher er diese Namen habe, diese stünden nicht in der Akte. Der Polizist gibt an, dass er diese am Verhandlungstag selbst recherchiert habe. „Für mich ist die Frage, wer hat an dem Abend was notiert“, so der Anwalt. Der Beamte verweist auf seine Kollegen, doch diese waren nicht als Zeugen geladen.

    Um die Geschehnisse an diesem Abend aufzuklären, beschließt Richter Pfeil, alle Beamten und Zeugen der Geburtstagsfeier zu einem weiteren Verhandlungstag einzuladen. Dieser wird im kommenden Jahr stattfinden.

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