Die Satzung des Oettinger Heimatvereins sieht vor, dass der jeweilige Vorsitzende höchstens zwei Amtsperioden lang, also maximal sechs Jahre, ebendieses Amt ausüben darf. Für Herbert Wilhelm ist die Zeit gekommen, er geht, „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“, wie er betont. Einerseits ist seine Tätigkeit weit mehr als die eines „reinen Repräsentanten“, sagt er lächelnd. Andererseits ist ihm sein Engagement ans Herz gewachsen und er will sich nach seinem planmäßigen Ausscheiden aus dem Vorstand in anderer Form im Verein einbringen.
Oettingen
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