Wie in vielen Kommunen zuletzt, stand auch in Alerheim eine Entscheidung für die neuen Grundsteuerhebesätze in der Gemeinde an. In Alerheim gelten diese nun vorläufig, nur für 2025. „Wir werden im nächsten Jahr die Festlegung prüfen und gegebenenfalls anpassen“, versicherten Bürgermeister Alexander Joas und der Gemeinderat. Denn dann haben sie hoffentlich das, was ihnen jetzt noch fehlt: die Veranlagung von 21 Grundstücken für die Grundsteuer A und von 49 Grundstücken für die Grundsteuer B. Verantwortlich für die fehlenden Daten sind überwiegend die Eigentümer, die ihre Anträge nicht oder nicht vollständig beim Finanzamt eingereicht haben. Wie war die Situation im Jahr 2024?
Alerheim
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