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Neresheim: Rätsel um Millionen des Neresheimer Klosters: Prozess gegen 89-Jährigen

Neresheim

Rätsel um Millionen des Neresheimer Klosters: Prozess gegen 89-Jährigen

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    Die 4,3 Millionen Euro, die im Nachlass von Altabt Norbert Stoffels gefunden wurden, gehören zweifelsfrei der Mönchsgemeinschaft auf dem Ulrichsberg.
    Die 4,3 Millionen Euro, die im Nachlass von Altabt Norbert Stoffels gefunden wurden, gehören zweifelsfrei der Mönchsgemeinschaft auf dem Ulrichsberg. Foto: Szilvia Izsó

    Drei Jahre, nachdem der Bundesgerichtshof dem Kloster Neresheim nach einem langen Rechtsstreit endgültig die 4,3 Millionen Euro zugesprochen hat, die im Nachlass des verstorbenen Abts Norbert Stoffels gefunden worden waren, wird am Freitag im Amtsgericht Krefeld ein weiteres Kapitel geschrieben.

    Dort muss sich der Anwalt, der als Treuhänder und Verwalter des in einer unselbstständigen, nicht eingetragenen gemeinnützigen Stiftung mit dem Namen "Weinberg" geparkten Geldes aufgetreten war, wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe verantworten. Was ihm genau vorgeworfen wird, wird die Öffentlichkeit erst in der Hauptverhandlung erfahren.

    Millionen des Neresheimer Klosters: Der Beschuldigte hüllt sich in Schweigen

    Pressestaatsanwalt Axel Stahl bestätigte auf Anfrage lediglich, dass gegen den 89-jährigen Beschuldigten ein Strafbefehl, verbunden mit einer Geldstrafe, ergangen war. Dagegen hatte dieser Einspruch eingelegt, weswegen die Angelegenheit nun vor Gericht gelandet ist. Offenkundig geht die Staatsanwaltschaft aber davon aus, dass mithilfe der Stiftung "Weinberg" Erbschaftssteuer und Kapitalertragssteuer in Höhe von einer halben Million Euro hinterzogen wurden. Der Beschuldigte hüllte sich dazu im Vorfeld in Schweigen.

    Die über vier Millionen, um die es in dem jahrelangen Rechtsstreit gegangen war, sind nach der rechtskräftigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vor drei Jahren in das allgemeine Klostervermögen geflossen und entsprechend eingebucht worden, sagt der Obere des Klosters auf dem Ulrichsberg, Konventualprior Pater Albert Knebel. Das bedeute aber nicht, dass man in großem Stil Geld ausgegeben habe. Vielmehr werde es nach den kirchen- und ordensrechtlichen Regelungen so verwaltet, wie es vertretbar sei. Darin sei genau festgelegt, bis zu welcher Summe er als Oberer verfügen dürfe, wann der Konvent, also die Mönchsgemeinschaft zuständig sei und wann sogar der Abtpräses der Beuroner Kongregation der Benediktiner einbezogen werden müsse.

    Zu dem Millionen-Erbe teilt Pater Albert auf Anfrage weiter mit: "Das Geld wurde und wird für die Vereinszwecke des Klosters verwendet. Diese sind hauptsächlich auf die Feier der Gottesdienste bezogen, mildtätig, kirchlich und kulturell."

    Woher stammen die Millionen des Neresheimer Klosters?

    Offen ist, ob heute Klarheit in die Herkunft des Geldes kommt, das in der Stiftung "Weinberg" geparkt war. Der nun in Krefeld Angeklagte und der frühere Abt Norbert Stoffels, der aus Krefeld stammte, sollen sich aus Schultagen gekannt haben. Über das Sondervermögen durften auch nur sie beide verfügen. Nach dem Tod von Stoffels entdeckte der neue Klosterobere und damalige Prior Pater Albert das Geld auf einem Konto, das für das Kloster Neresheim e.V. eingerichtet war. Weder er noch seine Mitbrüder hätten etwas davon gewusst, versichert er. Die Summe sei auch nicht in der Buchführung des Klosters aufgetaucht. In einer Pressemitteilung wurde Pater Albert damals so zitiert: "Unser vordringliches Interesse galt der Aufklärung der Herkunft dieses Vermögens."

    Als der Krefelder Anwalt als Verwalter und Treuhänder des "Weinbergs" und zwei Frauen auf Teile der Millionen Ansprüche anmeldeten, habe man das Geld ausgebucht, sagt der Geistliche. Weder vor dem Landgericht Ellwangen noch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart noch vor dem Bundesgerichtshof bekamen die Kläger Recht. Das Geld wurde endgültig dem Kloster zugesprochen.

    Damit schien die Angelegenheit erledigt zu sein. Davon ist auch Pater Albert ausgegangen. Jedenfalls wusste er auf Anfrage nichts von der neuen Wendung des Falls. Die Staatsanwaltschaft aber ermittelte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs offenkundig weiter gegen den Anwalt. Die Ermittler gehen nun wohl davon aus, dass es sich bei dem Geld der Stiftung um das des Beschuldigten handelt, das dieser von seiner Frau geerbt hatte und für das er über die Konstruktion der "Weinberg"-Stiftung Erbschaftssteuern sparen wollte. Zumal ihm die Gerichte die Version, es handele sich um Gaben anonymer Spender aus dem gesamten Bundesgebiet, nicht abgenommen haben.

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