Der 31. Januar gilt für Landwirte als Stichtag. Laut der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft ist das Düngen von Acker- und Grünland nur in bestimmten Zeiträumen und zu bestimmten Kulturen erlaubt. In den sogenannten Sperrfristen ist das Düngen nach Düngeverordnung der Düngeordnung verboten. In Munningen, so berichtet es die Polizei, soll ein 66-jähriger Landwirt zuletzt dennoch Gülle auf einen Acker ausgebracht haben. Deshalb wird der Mann nun angezeigt. (AZ)
Munningen