Der Gemeinderat Munningen hat das Bürgerbegehren zum Erhalt der Kindergärten in den drei Ortsteilen für unzulässig erklärt. Zur Begründung wird in der entsprechenden Beschlussvorlage angeführt, dass die Fragestellung wenig konkret und zu unbestimmt sei sowie gegen das Täuschungs- und Irreführungsverbot verstoße. Zudem würde eine Umsetzung den Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verletzen.
Munningen