In der jüngsten Sitzung des Munninger Gemeinderates stand einmal mehr das aktuelle Bürgerbegehren zur Zukunft der Kinderbetreuung in der Gesamtgemeinde auf der Tagesordnung. Bürgermeister Dietmar Höhenberger hatte die Fachanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber eingeladen, die den Gemeinderat in dieser Angelegenheit beraten sollte. Ihr Urteil über die im Bürgerbegehren gestellte Frage war eindeutig: Sie habe erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Fragestellung. Unter anderem sei sie ihrer Ansicht nach zu unbestimmt und die Begründung nicht umfassend genug formuliert.
Munningen