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Mönchsdeggingen: Mit Bein in Walze geraten: Polizei erteilt Gaffern bei Unfall Platzverweise

Mönchsdeggingen

Mit Bein in Walze geraten: Polizei erteilt Gaffern bei Unfall Platzverweise

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    Ein Rettungshubschrauber hat am Samstag einen Rieser ins Krankenhaus geflogen.
    Ein Rettungshubschrauber hat am Samstag einen Rieser ins Krankenhaus geflogen. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Ein schwerer Arbeitsunfall hat sich am Samstagabend im Gemeindegebiet von Mönchsdeggingen ereignet. Nach Auskunft der Polizei ist ein Mann mit seinem Bein in eine Silowalze geraten. Der Senior wurde so schwer verletzt, dass er mit dem Rettungshubschrauber ins Universitätsklinikum nach Augsburg geflogen werden musste. Die Rettungskräfte konnten sich allerdings nicht ausschließlich um den Patienten kümmern. Die

    Nach Auskunft der Polizei soll ein 66-Jähriger seinen 73-jährigen Bruder im Futtersilo des gemeinsamen landwirtschaftlichen Anwesens gefunden haben. Der genaue Unfallhergang müsse noch ermittelt werden, aber der 73-Jährige überfuhr vermutlich beim Futterabfräsen eine Mistgabel, die sich dann in der Walze verfing und diese blockierte.

    Das Bein des 73-Jährigen wurde zerquetscht

    Daraufhin muss er wohl versucht haben, die Mistgabel aus der Walze zu entfernen, wobei ein Bein in die nicht abgeschaltete Walze geriet und zerquetscht wurde. Aufgrund der schweren Verletzungen musste der Mann mit dem Rettungshubschrauber zur ärztlichen Versorgung ins Klinikum geflogen werden.

    Rettungskräfte vor Ort sprechen aufgrund der Verletzung von einem nicht gerade alltäglichen Einsatz. Doch ratlos zurückgelassen habe manchen die "Traube von Schaulustigen", die sich in der Nähe des Grundstückes gebildet habe. Eines der Rettungsfahrzeuge sei umgeparkt worden, um den Patienten abzuschirmen, als er vom Rettungswagen in den Hubschrauber verlegt worden sei.

    Polizei muss Gaffer von der Unfallstelle wegschicken

    Der stellvertretende Dienststellenleiter der Nördlinger Polizeiinspektion, Robert Schmitt, bestätigt auf Nachfrage, dass es Schaulustige gegeben habe. Die Polizisten am Einsatzort hätten den Personen Platzverweise erteilt, sagt Schmitt. Der Aufforderung zu gehen seien fast alle nachgekommen. Nur einer stellte sich quer. Bei dem Mann sei vermutet worden, dass er Fotos vom Opfer gemacht habe. Auf dem Handy seien jedoch keine Bilder gefunden worden.

    Die Vorfälle sind Schmitt zufolge im "niederschwelligen Bereich" gewesen, weshalb die Schaulustigen weiter keine Konsequenzen fürchten müssen. Der ADAC ruft regelmäßig ins Bewusstsein, dass Gaffen kein Kavaliersdelikt ist. Gerade nach Verkehrsunfällen zähle oft jede Minute, um den Opfern zu helfen.

    Der Automobilclub gibt auch Handlungsempfehlungen, wie man sich im Ernstfall richtig verhält. Wer an eine Unfallstelle gelange, an der bereits Erste Hilfe geleistet werde, solle zügig vorbeifahren. Rettungskräfte sollen zudem nicht behindert werden und sowohl ihren Anweisungen als auch denen der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Gaffer, die verletzte Personen oder verunglückte Fahrzeuge fotografieren oder filmen, müssen laut ADAC mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

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