Eine Frau mittleren Alters, wohnhaft im Ries, ist am Montag vor Gericht gestanden, weil sie eine Bekannte mehrfach körperlich verletzt haben soll. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sollen sich die Vorfälle wie folgt zugetragen haben: Im Mai 2023 gegen halb elf Uhr abends befanden sich die beiden in einer Wohnung, als es zum Streit kam und die Angeklagte ein Holzscheit auf die Bekannte warf. Sie traf sie damit am Oberschenkel, wodurch die Geschädigte laut Staatsanwaltschaft Schmerzen erlitt. Anschließend habe die Angeklagte die Bekannte auf eine Eckbank gedrängt und sie fünfmal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Verletzungen, die dadurch entstanden: eine verletzte Nase, eine Schwellung und eine sechs Millimeter große Wunde an der Lippe sowie Schwellungen im Gesicht.
Nur wenige Tage später, gegen elf Uhr abends, kam es erneut zu Handgreiflichkeiten, diesmal in der Wohnung der Bekannten. Die Angeklagte habe das Opfer dabei mindestens zwei Mal ins Gesicht und in den Bauch geschlagen, hieß es in der Anklage. Dabei erlitt die Geschädigte Wunden an der Zunge, eine geschwollene Lippe, Hämatome an der Wange und am Oberarm sowie Schürfwunden an Ellenbogen, Unterarm und Handrücken. Der Tatvorwurf lautete gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Körperverletzung.
Rechtsgespräch im Nebenzimmer
Als nach der Anklageverlesung Richter Andreas Krug die Angeklagte fragte, ob sie sich zu den Vorwürfen einlassen möchte, ersuchte ihr Verteidiger Dominik Stelzig das Gericht sogleich um ein kurzes Rechtsgespräch. An dieser Verständigung („Deal“), die in einem Nebenzimmer des Sitzungssaals stattfand, nahmen der Verteidiger, der Richter und die Staatsanwältin teil. Das Ergebnis der Verständigung gab Richter Krug anschließend öffentlich zu Protokoll: Der Angeklagten wurde im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten in Aussicht gestellt, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie eine Geldbuße in noch zu bestimmender Höhe.
Nachdem sich der Verteidiger mit seiner Mandantin besprochen hatte, gab er für diese, die selbst nur gebrochen Deutsch sprach, eine Erklärung ab: Seine Mandantin gestehe alle Punkte der Anklage vollumfänglich. Sie bereue ihre Taten sehr. Aufgrund des Geständnisses vernahm der Richter die drei geladenen Zeugen, darunter auch das Opfer, nicht mehr. Dies hatte sich erübrigt. In welchem Verhältnis die Täterin zur Geschädigten stand und was genau die Ursache des eskalierten Konflikts war, wurde in der öffentlichen Verhandlung nicht klar. Möglicherweise wollte die Angeklagte dies auch durch ihr vollumfängliches Geständnis zu Beginn verhindern. Wenn die Geschädigte als Zeugin hätte aussagen müssen, wäre auch der Hintergrund zur Sprache gekommen. So hingegen wurde dieser nicht thematisiert.
Staatsanwaltschaft fordert zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus Geldauflage
Zu ihren persönlichen Verhältnissen gab die Angeklagte an, verheiratet zu sein und vier Kinder zu haben. Ihr Ehemann sei momentan arbeitslos und sie selbst Hausfrau - früher sei sie einer Arbeit in einer Pflegeeinrichtung nachgegangen.
Staatsanwältin Lisa Wörner forderte im Rahmen der erfolgten Absprache zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 500 Euro. Zugunsten der Angeklagten spreche ihr Geständnis, dass sie keine Vorstrafen habe und dass die Tat schon länger her sei. Zu ihren Lasten wertete sie das besonders aggressive Vorgehen mittels Faustschlägen ins Gesicht und dass sie keine unerheblichen Verletzungen verursachte.
Krug: Geldbuße am „untersten Rand“
Verteidiger Stelzig plädierte dafür, weiter an den unteren Rand des Strafrahmens zu gehen, auf welchen man sich in dem Rechtsgespräch verständigt hatte. Wie hoch die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausfallen sollte, dazu machte er jedoch keine genaue Angabe. Er stellte dies ausdrücklich ins Ermessen des Gerichts – ebenso wie die Höhe der Geldauflage, die seiner Meinung nach jedoch auch niedriger sein sollte.
Das Urteil von Richter Andreas Krug lautete schließlich auf neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Als Geldbuße muss die Täterin 500 Euro an den Bunten Kreis in Augsburg bezahlen, eine Einrichtung für schwer kranke Kinder. Krug nannte sein Urteil selbst „moderat“ und begründete dies auch damit, dass die Angeklagte alles glaubhaft eingeräumt habe und eine positive Sozialprognose aufweise. Krug war überzeugt, dass die Verurteilte die zwei Jahre Bewährungszeit überstehen und künftig keine Straftaten mehr begehen werde. Die Geldbuße liege „am untersten Rand dessen, was man machen kann“. Die Verurteilte und ihr Anwalt akzeptierten das Urteil.
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