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  3. Landkreis Donau-Ries: Pflegerin stiehlt Seniorin Schmuck im Wert von 37.000 Euro

Landkreis Donau-Ries
03.05.2024

Pflegerin stiehlt Seniorin Schmuck im Wert von 37.000 Euro

Eine Pflegerin hat eine 84-Jährige im Landkreis Donau-Ries bestohlen.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

In Augsburg steht eine Frau vor Gericht. Sie hatte eine pflegebedürftige 84-Jährige bestohlen. Die Enkelin der Seniorin kam ihr auf die Schliche.

Die Koffer waren bereits gepackt, die Polizei musste sich beeilen. Am Tag bevor eine 51-jährige Pflegekraft in ihre Heimat zurückreisen wollte, wurde die Wohnung der Frau durchsucht. Wie vermutet, fanden sich im Gepäck der jetzt Angeklagten Schmuckstücke im Wert von rund 37.000 Euro. Die hatte die Frau ihrer Patientin, einer inzwischen verstorbenen 84-jährigen Bürgerin aus dem Landkreis Donau-Ries, gestohlen. Ganz unten in einer der beiden großen Reisetaschen, so sagte ein Polizist vor dem Augsburger Amtsgericht aus, habe man in den Spitzen von zwei Gummistiefeln die in Socken verpackten Schmuckstücke gefunden. 

Im November 2023, so zeigte sich vor Gericht, hatte die Betreuerin bei der Seniorin ihre Tätigkeit begonnen. Sie war dazu im selben Haus in eine Einliegerwohnung gezogen. Die alte Dame war aufgrund eines Beckenbruchs pflegebedürftig geworden. Schon wenige Wochen später, im Januar 2024, war das Fehlen von rund 20 goldenen und silbernen Ketten, Anhängern, Ohrringen sowie Armreifen festgestellt worden. Eine Enkelin der 84-Jährigen hatte, nachdem man Verdachtsmomente gegen die Pflegerin gehegt hatte, den Schmuckkoffer der Oma abholen und sicherstellen wollen. Dabei stellte die Enkelin fest, dass der Koffer, der ursprünglich in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer versteckt worden war, weg war. 

Alte Fotos der Oma helfen bei der Aufklärung der Tat

Die Frau und weitere Angehörige beschlossen, zur Polizei zu gehen. Ein Problem: Die Enkelin kannte den Schmuck der Oma nicht näher. Der Polizei gegenüber konnte man die vermissten Preziosen nur anhand von alten Fotos belegen, die die Oma beim Tragen ihrer Ohrringe, Ketten oder Ringe zeigte. Ein Durchsuchungsbefehl wurde erwirkt, dann musste schnell gehandelt werden. Nach Darstellung des sachbearbeitenden Beamten im Zeugenstand sei die Polizei von den Geschädigten darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Abreise der Pflegerin unmittelbar bevorstehe. 

Noch am selben Abend stellte die Polizei allerlei Schmuckstücke im Reisegepäck der Pflegerin sicher, die Frau musste Untersuchungshaft. Bei einer eilig eingeholten Wertschätzung beim Juwelier zeigte sich, dass sich allein der Gold- und Silber-Tageswert der sichergestellten Schmuckstücke auf rund 37.000 Euro belief. Die Geschädigte und ihre Angehörigen erhielten die Schmuckstücke der 84-Jährigen zurück.

Pflegerin gibt ein Geständnis ab

Vor Gericht bat Verteidigerin Daniela Rose unmittelbar nach Verlesen der Anklageschrift um ein Rechtsgespräch, bei dem sie die Chancen für eine Bewährungs-Freiheitsstrafe ihrer Mandantin ausloten wollte. Bei dieser Verfahrensverständigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit einigten sich die Juristen nach Worten von Richterin Silke Knigge auf einen Strafrahmen von unter zwei Jahren, sodass eine Bewährungsstrafe möglich wurde. Per Verteidigererklärung legte die Angeklagte ein vollunfängliches Geständnis ab und ließ ihr Bedauern für die Tat ausrichten.

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Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah sämtliche Anklagevorwürfe durch das Geständnis als erwiesen an. Er rügte den Vertrauensmissbrauch, den die Pflegerin begangen habe und er benannte die enorme Schadenshöhe, die durch den Diebstahl beabsichtigt worden sei. Seine Forderung: 21 Monate Freiheitsstrafe. Verteidigerin Daniela Rose ihrerseits verwies auf das sehr werthaltige Geständnis ihrer Mandantin, das eine schwierige Aufklärung wesentlich vereinfacht habe. Auch mit Verweis auf die mehr als zwei Monate, die die Angeklagte in Untersuchungshaft habe verbringen müssen, sah Rose eine Strafe von 15 Monaten als angemessen an.

Mit ihrem Urteil von 18 Monaten lag Richterin Knigge genau in der Mitte der Plädoyers. Sie machte der Angeklagten klar, dass sie mit ihrem Geständnis die Basis für eine Bewährungsstrafe gelegt habe. Knigge sah den Rechtsfrieden nicht in Gefahr, wenn die Angeklagte nunmehr auf freien Fuß gesetzt und ihr die Möglichkeit zur Reise in ihr Heimatland eröffnet werde, zumal die Geschädigten ihr Hab und Gut zurückbekommen haben. Nachdem die Richterin den Untersuchungshaftbefehl aufgehoben hatte, durfte die Frau ihrer Wege gehen. Das Urteil kann, da es auf einer Verfahrensverständigung beruht, frühestens nach einer Woche rechtskräftig werden.

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