Richter Andreas Dietz sagte es gerade heraus: Er rate dem Kläger, seine Beschwerde zurückzunehmen, da das Gericht ihm nicht weiterhelfen könne. Der Kläger war ein Landwirt aus dem Landkreis Donau-Ries, der sich in Sachen Corona-Hilfe benachteiligt sah. Es ging um Überbrückungshilfen in Höhe von mehr als 21.800 Euro.
Landkreis Donau-Ries