Wer abends ein Glas Wein oder ein Bier trinkt, der gilt nicht sofort als fahruntauglich - auch wenn schon ab 0,3 Promille Sanktionen drohen, sofern der Fahrer den Verkehr gefährdet oder eine auffällige Fahrweise an den Tag legt. Außerdem gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren genau wie in der Probezeit die 0,0-Promillegrenze. Nun ist Cannabis seit 1. April ebenfalls legal. Doch wer annimmt, dass es deswegen auch eine gewisse Toleranz für THC im Blut gibt, der irrt sich. Zumindest noch nicht. Darauf macht nun die Gebietsverkehrswacht in Nördlingen aufmerksam.
Landkreis Donau-Ries