Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: Von Leerstandsbußgeldern auf dem Land profitieren am Ende nur Populisten

Kommentar

Von Leerstandsbußgeldern auf dem Land profitieren am Ende nur Populisten

    • |
    Auf der Suche nach Wohnraum rät das Innenministerium den Kommunen, von einer Zweckentfremdungssatzung Gebrauch zu machen.
    Auf der Suche nach Wohnraum rät das Innenministerium den Kommunen, von einer Zweckentfremdungssatzung Gebrauch zu machen. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Der Staat muss das Eigentum der Menschen respektieren. Das ist im Grundgesetz in Artikel 14 und 15 geregelt. Dass das Innenministerium nun auf kleine Kommunen zugeht und sie an das Werkzeug erinnert, Eigentümer nicht bewohnter Wohnungen mit Bußgeldern zu bestrafen, geht selbst unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ zu weit. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden