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Klimacamp Nördlingen klagt für „FutureRave“

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„FutureRave“: Klimacamp verliert vor Verwaltungsgericht, Stadt lehnt ab

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    Nach der Klimademonstration soll noch ein Rave stattfinden.
    Nach der Klimademonstration soll noch ein Rave stattfinden. Foto:  Jan-Luc Treumann

    Das Nördlinger Klimacamp ist vor das Verwaltungsgericht Augsburg gezogen und hat verloren - das haben die Aktivisten in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Klimacamper beteiligen sich am Freitag am globalen Klimastreik, den „Fridays for Future“ ausgerufen hat. Um 15 Uhr soll es eine Kundgebung am Klimacamp, ab 15.30 Uhr einen Demonstrationszug durch die Innenstadt und von 18 bis 22 Uhr einen „FutureRave“ geben. Als Rave wird laut Duden eine Tanzveranstaltung bezeichnet, insbesondere zu Technomusik.

    Die Veranstalterin Tara Novák teilte mit, dass sie vom Landratsamt informiert worden war, dass dies keine Versammlung, sondern eine Veranstaltung sei. Dagegen hatte sie eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. In der Mitteilung begründete sie die Klage folgendermaßen: „Wir planen eine Tanzdemonstration, mit der wir zum einen auf die Angst der jungen Generation vor den bevorstehenden Folgen der Klimakrise aufmerksam machen wollen, zum anderen wollen wir zeigen, wie Plätze in der Innenstadt alternativ zu Autos genutzt werden können und unterstützen damit die Forderung nach einer autofreien Innenstadt.“

    „FutureRave“ in Nördlingen: Landratsamt hat andere Auffassung als Klimacamper

    Auf Anfrage unserer Redaktion teilt das Landratsamt am Donnerstagvormittag mit: „Richtig ist, dass ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht wurde.“ Der Antrag wolle das Ziel erreichen, dass die Versammlungseigenschaft des Raves festgestellt werde. „Nach Auffassung des Landratsamtes Donau-Ries handelt es sich jedoch nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts, da der Veranstaltungs- beziehungsweise Vergnügungscharakter überwiegt.“ Für solche Veranstaltungen sei das Ordnungsamt der Stadt Nördlingen zuständig. Das Landratsamt habe also die Versammlung nicht untersagt, sondern vertrete die Auffassung, dass es sich nicht um eine Versammlung im Rechtssinne handle. „Diese Einordnung ist Gegenstand der Klage.“

    Darüber hat das Verwaltungsgericht am Donnerstagnachmittag entschieden: Eine Sprecherin des Gerichts schildert auf Anfrage, dass der Eilantrag abgelehnt wurde. „Der Ablauf der Veranstaltung hat nicht der Definition einer Versammlung entsprochen“, so die Sprecherin. Novák teilt mit, dass die Zeit für eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht ausreiche - daher habe man die Aktion nun als Veranstaltung bei der Stadt angemeldet. „Sollte sich aber herausstellen, dass die Kosten zu hoch für uns sind, werden wir die Veranstaltung in die schon bestehende Versammlung des Klimacamps integrieren“, so Novák in der Mitteilung.

    Am Freitagvormittag teilt eine Sprecherin der Stadt Nördlingen mit, dass die Genehmigung der Veranstaltung seitens der Stadt abgelehnt wurde.

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