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Justiz: BGH hebt Urteil im Strohmann-Prozess auf

Justiz

BGH hebt Urteil im Strohmann-Prozess auf

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    Das Urteil gegen einen Nördlinger Wirt im März 2018 schien klar: Er sollte wieder ins Gefängnis, und zwar für drei Jahre und drei Monate. Im Raum standen vorsätzliche Pflichtverletzung bei Zahlungsunfähigkeit, Verletzung der Buchführungspflicht in zwei Fällen, vorsätzlicher Bankrott in 25 Fällen und das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 23 Fällen. Richter Wolfgang Natale sagte damals zu dem 60-Jährigen: „Schlimmer geht’s eigentlich nicht mehr.“ Der Rieser war kaum von seiner ersten Haftstrafe entlassen worden, zur Bewährung, da war er wieder straffällig geworden. Natale prognostizierte, dass es wegen der „Rückfallgeschwindigkeit“ nicht zu einer vorzeitigen Entlassung kommen werde. Der

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