Die Rechtsanwältin steigt auf einer langen Leiter herum, ihr Kollege hantiert mit dem Gülle-Saugrohr und auch der dritte Verteidiger befasst sich mit nicht alltäglichem Bauernwerk. Das Ganze ist in Form von Filmsequenzen festgehalten und soll das Augsburger Landgericht davon überzeugen, dass es sich bei der toten Bäuerin aus Birkhausen nicht um das Opfer eines Verbrechens durch den Ehemann handelt, sondern dass die Frau an Unfallfolgen auf dem heimischen Hof gestorben ist.
Am mittlerweile 20. Verhandlungstag im Mordprozess sah sich die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichts erneut einem Befangenheitsantrag ausgesetzt. Laut Verteidigung sehe ihr Mandant, ein 55-jähriger Landwirt, kein faires Verfahren für sich. Das Gericht konstruiere aus Mutmaßungen ein Tatgeschehen und sei hauptsächlich an einem schnellen Ende des Prozesses interessiert, kritisierte Peter Witting. Es sei ein Unfall gewesen, sagt der Angeklagte zum Geschehen am 20. September 2018 über seine Rechtsanwälte. Es war Mord aus Habgier, ist hingegen die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Hat sich auch das Gericht schon längst der Sicht von Staatsanwalt Michael Nißl angeschlossen und ist von der Täterschaft des 55-Jährigen überzeugt? Weil die Verteidigung davon überzeugt ist, stellte sie jetzt einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Berufsrichter der Kammer. An das Oberlandesgericht in München weitergeleitet wird eine Beschwerde der Verteidigung, weil das Augsburger Gericht den Antrag auf Haftentlassung des Angeklagten abgelehnt hat.
Mehrere Beweisanträge werden erneut abgelehnt
Wie bereits an den vergangenen Prozesstagen lehnte das Gericht erneut mehrere Beweisanträge der Verteidigung ab. So beispielsweise eine Beweisführung, dass der Angeklagte tatsächlich nichts von Trennungsabsichten seiner Frau von ihm gewusst habe. Dafür benötige das Gericht weder den Hausarzt der Frau noch einen Nachbarn im Zeugenstand, die bestätigen würden, dass die 51-Jährige nicht immer das gesagt habe, was stimme. Die Kammer sei in dieser Sache im Übrigen der gleichen Auffassung wie die Verteidigung, dass der Angeklagte in dieser Angelegenheit wirklich keine Ahnung gehabt haben könnte, so vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser.
Auch sei es nicht erforderlich, von den beiden rechtsmedizinischen Gutachtern Prof. Oliver Peschel und Prof. Klaus Püschel zehn Wochen, nachdem sie vor Gericht Bericht erstattet hätten, zu verlangen, ihre Quellen aus der Fachliteratur zu den Akten zu nehmen. Beide hätten unter anderem gesagt, dass sie einen derartigen Fall wie den einer in einer Güllegrube zu Tode gekommenen Frau bislang nicht erlebt hätten. Vergleichbares sei auch bislang nicht dokumentiert. Keinen Gutachter brauche die Kammer, um den Sachverhalt mit möglicherweise nachträglich übergezogenen Arbeitshandschuhen bei der Getöteten aufzuklären. Entsprechende Sachkunde habe die Kammer selbst, die Mitglieder des Gerichts hätten ihren Kindern auch schon Handschuhe ohne deren Mitwirkung angezogen. Zu diesem Komplex erhielt das Gericht auch ein Schreiben einer Tochter der Toten, die ansonsten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. In diesem Brief erklärte sie, dass ihre Mutter bei der Arbeit mit Gülle immer Handschuhe getragen habe.
Auch in weiteren Fällen von Beweisanträgen verfuhr das Gericht ähnlich. Sie wurden abgelehnt, etwa, weil sie etwas beweisen sollten, was bereits als erwiesen anzusehen sei oder was nicht relevant für das Verfahren sei.
Ein nahezu unerschöpfliches Thema vor Gericht ist, was sich in den Minuten an jenem Vormittag des 20. September 2018 auf dem Hof in Birkhausen ereignet hat. Das Landwirtsehepaar war damals mit dem Ausbringen von Gülle beschäftigt. Der Angeklagte fuhr die Substanz mit dem Traktor auf seine Felder, die Ehefrau assistierte beim Pumpen auf dem Hof. Aus welcher der beiden Güllegruben aber tatsächlich die letzten 6500 Liter Flüssigkeit gepumpt worden waren, wie der Traktor von woher auf den Hof eingefahren ist, wo er gestanden hatte, um den Kessel zu beladen, wo welche Güllespuren vom abgelegten Saugrohr plausibel sind und vor allem wie die Bäuerin möglicherweise auf einer Leiter mit einer Mistharke in die Grube hinabgestiegen sei – um all dies darzustellen, haben sich die Verteidiger Martina Sulzberger, Nico Werning und Peter Witting unlängst mit einem Filmteam auf dem Hof zu Filmarbeiten getroffen. Immer und immer wieder habe man mit dem Traktor-Gespann alle Möglichkeiten der Zu- und Abfahrt und des Abstellens auf dem Hof zum Neubefüllen ausprobiert, um Klarheit zu gewinnen. Auf einem USB-Stick haben die Verteidiger ihr Werk dem Gericht übergeben. Nun, so lautet der Beweisantrag, solle es vom Gericht offiziell angeschaut und ins Verfahren eingeführt werden.
Erkennbar reagiert hat man in dem Verfahren auf die Corona-Krise. Die Stühle des Gerichts im großen Sitzungssaal wurden weiter auseinandergestellt, die Protokollführerin umversetzt. Wo sich sonst über 100 Sitzplätze für Zuschauer und Pressevertreter aneinanderreihen, stehen jetzt gerade noch ein Dutzend Stühle im gebührenden Abstand voneinander. Erstmals in der Prozessserie war niemand aus der Heimat des Angeklagten und des Opfers als Prozessbeobachter erschienen. Das Verfahren soll am 22. April fortgesetzt werden.