Wie bei den Bürgerversammlungen in der Gemeinde Fremdingen angekündigt, entschied sich der Gemeinderat Fremdingen zu einer nahezu „aufkommensneutralen“ Festsetzung der Hebesätze bei der Grundsteuer. Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke blieb der Hebesatz bei 520 Prozent und bei der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wurde der Satz von 400 Prozent auf 260 Prozent abgesenkt. Dieser letztlich einstimmigen Entscheidung war eine intensive Diskussion im Gemeinderat und ausführliche Erläuterungen durch Geschäftsleiter Gerhard Gloning und Mitarbeiterin Christina Ehrmann vorausgegangen. Bürgermeister Frank-Markus Merkt schickte der gut einstündigen Diskussionsphase den Dank an Ehrmann und Gloning voraus, denn in der Gemeinde waren rund 1500 Grundsteuerfälle zu bearbeiten und dabei etwa 260 „Problemfälle“, bei denen es etwa EDV Probleme oder eine fehlerhafte Zuordnung gab.
Fremdingen
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