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Präsident des Bundesverfassungsgerichts mahnt: „Es gibt Anlass zur Sorge“

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Präsident des Bundesverfassungsgerichts mahnt: „Es gibt Anlass zur Sorge“

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    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Stephan Harbarth, hielt anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes in Nördlingen einen Vortrag.
    Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Professor Dr. Stephan Harbarth, hielt anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes in Nördlingen einen Vortrag. Foto: Josef Heckl

    Karlsruhe mag weit weg sein und das Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Institution, die man allenfalls aus den Nachrichten kennt. Doch die Urteile eben jenes Gerichtes können unser Leben, unseren Alltag und unser Bankkonto entscheidend beeinflussen - in dieser Woche geht es in Karlsruhe beispielsweise um den Solidaritätszuschlag. Das Bundesverfassungsgericht kann nicht nur Gesetze aufheben, sondern auch Parteien wegen Verfassungswidrigkeit verbieten. Sein Präsident, Professor Dr. Stephan Harbarth, besuchte am Freitag Nördlingen - und hatte eine wichtige Botschaft für alle Bürgerinnen und Bürger.

    Harbarth kam auf Einladung der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung und des CSU-Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange ins Ries. Lange ist stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender, das war Harbarth von 2016 bis 2018 auch. Empfangen wurde der Gerichtspräsident zunächst von Lange und OB David Wittner sowie vom CSU-Landtagsabgeordneten Wolfgang Fackler und dem stellvertretenden Bezirkstagspräsidenten Peter Schiele im Rathaus. Zahlreiche Stadträte und Alt-OB Hermann Faul waren in der Bundesstube anwesend, als sich Harbarth dort ins Goldene Buch der Stadt eintrug. Anschließend ging es – begleitet von Beamten des Bundeskriminalamtes – weiter zum Geno-Saal der Raiffeisen-Volksbank Ries. Dort begrüßten der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bank, Dr. Walter Greiner sowie der Generalsekretär der Hanns-Seidel-Stiftung, Dr. Josef Widmann, den Gast. Ulrich Lange sagte, es sei mit Blick auf die Nachbarländer wichtig, die Widerstandskraft des Bundesverfassungsgerichts zu stärken, die Institution müsse möglichst frei entscheiden können.

    Professor Dr. Stefan Harbarth mit Vortrag zum Grundgesetz-Jubiläum

    Harbarth hielt anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes einen Vortrag, den die Anwesenden im voll besetzten Genosaal äußerst aufmerksam verfolgten. Gespickt mit Details, kenntnisreich und ausgefeilt formuliert, erinnerte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zunächst daran, dass die Freiheit auch in Deutschland mühsam erkämpft werden musste. Er bezeichnete es als „historisches Glück“, selbst nie in Unfreiheit gelebt zu haben. Von der Aufklärung und der Französischen Revolution führte Harbarth seine Zuhörer zur Frankfurter Paulskirche, wo 1849 zum ersten Mal eine frei gewählte Versammlung eine Reichsverfassung erarbeitete. Die Grundwerte von damals - Einigkeit, Recht und Freiheit - sind bis heute Bestandteile der Nationalhymne. Und an dieser deutschen „Urverfassung“, die leider schnell scheiterte, orientierten sich alle nachfolgenden.

    So war in dieser Paulskirchen-Verfassung bereits eine Verfassungsbeschwerde verankert. 95 Prozent der Fälle, mit denen sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt, sind solche Verfassungsbeschwerden. Einreichen kann die jeder Bürger, der – vereinfacht gesagt – der Ansicht ist, dass der Staat seine Grundrechte verletze. Harbarth betonte, dass es diese Form der Beschwerde in der modernen Bundesrepublik erst seit 1951, seit der Gründung des Bundesverfassungsgerichtes, gebe.

    Stephan Harbarth trug sich auch in das Goldene Buch der Stadt ein.
    Stephan Harbarth trug sich auch in das Goldene Buch der Stadt ein. Foto: Josef Heckl

    Er fuhr mit einem Blick auf die Weimarer Republik und deren Verfassung fort, in der erstmals Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten eingeräumt wurden wie den Männern. Marie Juchacz hielt als erste Frau am 19. Februar 1919 in der Weimarer Nationalversammlung eine Rede. Doch wieder waren Demokratie, Recht und Freiheit in Deutschland nur für die Zeit eines Intermezzos an der Tagesordnung, 1933 ergriffen die Nazis die Macht. Harbarth blickte schließlich auf das Grundgesetz, das 1949 in Kraft trat. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hob besonders hervor, dass in dieser Verfassung der Mensch an den Anfang gestellt werde, in Artikel Eins heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Harbarth: „Es ist die beste Verfassung, die Deutschland je hatte.“

    Doch auch sie habe keinen dauerhaften Erfolg, wenn es keine Menschen gebe, die engagiert für sie eintreten. „Es gibt durchaus Anlass zur Sorge“, betonte Harbarth. Die Zufriedenheit mit der Demokratie gehe zurück, es gebe eine ganze Liste von Problemen zu bewältigen, der politische und der gesellschaftliche Ton sei ruppiger geworden. Niemand solle blind darauf vertrauen, dass die Institutionen allein das Grundgesetz schützen könnten, das müsse die Mitte der Gesellschaft tun. Die Menschen in Deutschland hätten sich direkt nach dem Zweiten Weltkrieg nicht entmutigen lassen, sie hätten Vertrauen in ihre Leistungsfähigkeit gehabt. Diesen Mut brauche man auch heute, schloss Harbarth.

    Im Geno-Saal von links: Dr. Walter Greiner, Ulrich Lange, Professor Dr. Stephan Harbarth und Dr. Josef Widmann.
    Im Geno-Saal von links: Dr. Walter Greiner, Ulrich Lange, Professor Dr. Stephan Harbarth und Dr. Josef Widmann. Foto: Josef Heckl
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    1 Kommentar
    Lothar Bock

    "Lange ist stellvertretender Unions-Fraktionsvorsitzender, das war Harbarth von 2016 bis 2018 auch." Ob man da noch von Unparteilichkeit sprechen kann, welches Verfassungsrichter haben müssen...

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