Nicht weiter auf seiner Betriebsleiter-Erlaubnis für ein neu gegründetes Tochterunternehmen beharren will ein 68-jähriger Geschäftsführer eines Nördlinger Bahnunternehmens. Der Mann, beziehungsweise die Gesellschaft, für die er tätig ist, hatte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen die Nicht-Fortschreibung dieser Erlaubnis geklagt. Nachdem das Gericht bei der Verhandlung im August hatte erkennen lassen, dass es Zweifel an der Berechtigung dieser Klage sehe, hatte sich der Kläger eine Zeit zur Beratung mit seinen Gesellschaftern erbeten.
Entsprechende Beratungen haben nun dazu geführt, dass die Klage vonseiten des 68-Jährigen zurückgenommen wurde. Daraufhin, so ein Sprecher des Verwaltungsgerichts, sei das Verfahren eingestellt worden. Der Kläger hatte anfangs darauf bestanden, seine bereits in den 80-er Jahren erworbene Betriebsleiter-Erlaubnis auch auf eine neue Tochterfirma übertragen zu bekommen. Dem hatte die Genehmigungsbehörde bei der Regierung von Oberbayern ihre Zustimmung versagt, woraufhin es zu der Klage gekommen war. Diese ist jetzt wiederum vom Tisch und es ist an der Bahngesellschaft, eine neue Lösung für die Betriebsleiterproblematik zu finden.
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