Im Gemeindesaal von Forheim ist es kürzlich um „Die Spuren unserer Geschichte im Boden: Bodendenkmalpflege in und um Forheim“ gegangen. Johann Friedrich Tolksdorf, der Referent des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege für Schwaben, sprach über Bodendenkmalpflege im Allgemeinen und im Speziellen über das Forheimer Baugebiet „Gehrenweg“, das 2021 unter Aufsicht seiner Dienststelle im Auftrag der Gemeinde von der Nürnberger Firma AST archäologisch untersucht wurde.
Nördlinger Ries ist einer der denkmalreichsten Landstriche in Bayern
Kultur ist Ländersache, und das Grundgesetz schweigt folglich zum Thema Denkmalschutz. Die Bayerische Verfassung von 1946 nennt in Artikel 3 das Land einen "Rechts-, Kultur- und Sozialstaat" und gibt in Artikel 141 dem Staat, den Gemeinden und den Körperschaften des öffentlichen Rechts auf, "die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen." Nicht alle Länderverfassungen bekennen sich, wie der Referent anmerkte, so deutlich zur Denkmalpflege. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz wurde am 25. Juni 1973 verkündet, und trat am 1. Oktober 1973 in Kraft. Es feiert dieses Jahr seinen Fünfzigsten. Der Schutz des kulturellen Erbes ist, so Tolksdorf, Fundament, nicht Ornament des gesellschaftlichen Selbstverständnisses.
Das Nördlinger Ries gilt als einer der denkmalreichsten Landstriche in Bayern. Der fruchtbare Lößboden hat die Ansiedlung von Ackerbauern begünstigt. Intensive Landwirtschaft, insbesondere Ackerbau, hat aber – zusammen mit den natürlichen Faktoren der Erosion – in vielen Fällen zur Zerstörung von Bodendenkmälern geführt.
Der älteste gesicherte Bodendenkmalfund aus der Forheimer Gemarkung datiert vom 29. August 1865. Der Forstwart Autenrieth grub damals in der Flur „Lier“ einen Grabhügel aus, der einen Bestand an frühmittelalterlichen Perlen barg. In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war es vornehmlich der Nördlingen Apotheker und Wissenschaftler Ernst Frickhinger, der sich um die Bodendenkmalpflege verdient gemacht hat.
Drei markante Fundstellen aus der Hallstattzeit (vorrömische Eisenzeit, Kelten) und aus der Urnenfelderzeit (späte Bronzezeit) ergaben sich 2006 beim Pipeline – Bau.
Bodenverfärbungen wiesen in Forheim auf archäologische Reste hin
Das Baugebiet „Gehrenweg“ erfüllt die Kriterien für vorgeschichtliche Besiedlung besonders durch die Lage an einem Südhang und die Nähe eines Fließgewässers. Nach schonendem Abtrag des Ober- und des Mutterbodens wiesen Bodenverfärbungen auf archäologische Überreste hin. „Majestät, nichts ist dauerhafter als ein ordentliches Loch“ – nach diesem, 1904 an Kaiser Wilhelm II. gerichteten Diktum des Archäologen Carl Schuchhardt ist das Rekonstruieren von Holzbauten anhand von Pfostengruben heute noch eine Standardmethode in der Grabungstechnik und Archäologie. So wurden am Gehrenweg fünf Gebäude identifiziert, darunter ein großes, ursprünglich wohl mehr als 17 Meter langes und 7,5 Meter breites Langhaus aus der frühen Bronzezeit. Aber auch Bauten, Gräber und Einzelfunde aus der Zeit der Blütezeit der „Bandkeramiker“ (Jungsteinzeit) und aus der laut Tolksdorf sehr dichten keltischen Besiedlung unserer Gegend.
Aus verschiedenen Fundgegenständen zog der Referent den Schluss, dass die Zeitgenossen von Asterix und Obelix das Leben zu genießen wussten.
In der ersten Version dieses Textes wurde eine falsche Grabungsfirma genannt. Wir haben dies korrigiert und bitten den Fehler zu entschuldigen.