Alles begann relativ harmlos: eine Polizeikontrolle wegen eines Kindes auf dem Gepäckträger des Fahrrads. Ein Mann fährt mit seinem Sohn so auf dem Gehweg in Nördlingen, wird von der Polizei ermahnt, mehr aber auch nicht. Soweit sind sich die beiden Parteien in ihren Schilderungen vor dem Nördlinger Amtsgericht noch einig. Doch über das, was passiert, als Polizei und das Vater-Sohn-Gespann vor einem der Stadttore noch einmal aufeinandertreffen, gehen die Aussagen auseinander. Und zwar komplett.
Nördlingen
Hallo Herr Jan-Luc Treumann, in Strafverfahren, die mit einer Geldstrafe enden, ist es für den interessierten Leser wichtig, zu erfahren, wieviele Tagessätze gegen den Angeklagten verhängt wurden und wie hoch sie waren. Nur so kann man sich ein Bild von der Schwere der Schuld machen. Die reine Geldsumme, 2.250 €, ist nicht aussagekräftig. § 40 Abs. 1 S. 2 StGB gibt den gesetzlichen Rahmen der Tagessatzanzahl vor. Eine Geldstrafe muss aus mindestens 5 und höchstens 360 Tagessätzen bestehen. Bitte ergänzen Sie Ihren Artikel entsprechend. Danke.
Danke für Ihren Hinweis! Sie haben recht. Es wurde im Artikel ergänzt.
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