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Donau-Ries: Landratsamt erhält Rückendeckung von der Regierung von Schwaben

Donau-Ries

Landratsamt erhält Rückendeckung von der Regierung von Schwaben

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    Das Gesundheitsamt im Landratsamt Donau-Ries erhält Rückendeckung von der Regierung von Schwaben.
    Das Gesundheitsamt im Landratsamt Donau-Ries erhält Rückendeckung von der Regierung von Schwaben. Foto: Fabian Kapfer

    In seiner Meldung der Infektionszahlen und der Berücksichtigung der Inzidenzwerte erhält das Landratsamt Donau-Ries Rückendeckung durch die Regierung von Schwaben. In einer Pressemitteilung heißt es wörtlich: „Nachdem es zuletzt öffentliche Diskussionen um die vom Gesundheitsamt des Landkreises Donau-Ries gemeldeten Infektionszahlen gab, hat die Regierung von Schwaben die Vorgehensweise bestätigt.“ Die gemeldeten Infektionszahlen seien maßgeblich für die von Seiten des Robert Koch Institutes berechneten Inzidenzwerte. Die Regierung habe dem Landratsamt nun bestätigt, dass allein der jeweils tagesaktuelle Inzidenzwert, veröffentlicht auf den Seiten des RKI, für die in Bayern geltenden inzidenzabhängigen Öffnungsschritte maßgeblich sei; eine Ausnahmemöglichkeit bestehe nicht.

    Nur im Einvernehmen mit dem Ministerium

    Zudem könnten inzidenzabhängige Öffnungen nur dann erfolgen, wenn das Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erfolge, das „ausschließlich nur dann erteilt wird, wenn die jeweiligen hierfür in der 12. BayIfSMV festgesetzten Sieben-Tages-Inzidenz-Bedingungen (gemäß RKI-Werten) vollumfänglich erfüllt sind. Die Gesundheitsämter sind gehalten, Korrekturen vorzunehmen bzw. nachzumelden, wenn sich Meldedaten aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben auf Testbefunden im Nachhinein als falsch herausstellen.“

    Derartige Nachmeldungen hätten aber keine Auswirkung auf den tagesaktuell vom RKI veröffentlichten Inzidenzwert und somit auch keine Auswirkung auf die Zeitschiene der inzidenzabhängigen Öffnungsschritte, heißt es weiter.

    Zahlreiche Störfaktoren für den Inzidenzwert

    Unter der Überschrift „Die Schwierigkeit mit dem Inzidenzwert“ beschäftigt sich Gesundheitsamts-Leiterin Dr. Raffaela Hesse ausführlich mit dem Thema und schildert zahlreiche Störfaktoren. In ihrem Fazit sagt Dr. Hesse: „In der Summe bildet der kumulative Inzidenzwert nicht den aktuellen Sachstand ganz korrekt wieder, sondern er stellt eine bestmögliche Annäherung an die realen Verhältnisse dar. Jede Korrektur, die im Nachhinein erfolgt, verändert somit mehrere Inzidenzwerte. Die Diskussion um die Eignung des kumulativen Inzidenzwertes wurde während der gesamten Pandemie mehrmals geführt. Auch Fehlmeldungen und Übertragungsfehler wurden mehrfach öffentlich bekannt und sind in Anbetracht der vielen Fehlermöglichkeiten und Einflussfaktoren nicht vollständig zu vermeiden.“ Und: „Jedem ist ... klar, dass bei einer Inzidenz von 49,8 kein wesentlicher Unterschied im Risiko besteht, im Vergleich zu 50,2 – dennoch muss juristisch eine harte Grenze zur Regelung getroffen werden. Dies ist bei Änderungen rund um den Grenzwert selbstverständlich oftmals ärgerlich.“ (pm)

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