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Donau-Ries: Eine kranke Kuh muss eingeschläfert werden: Landwirt steht vor Gericht

Donau-Ries

Eine kranke Kuh muss eingeschläfert werden: Landwirt steht vor Gericht

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    Die Kuh Marina musste sterben. War es Tierquälerei?
    Die Kuh Marina musste sterben. War es Tierquälerei? Foto: Symbolbild: Weizenegger

    Viele Menschen haben zu ihren Haustieren eine besondere Beziehung. Das Gleiche gilt für Landwirte und ihr Vieh. Ein Landwirt aus einer Gemeinde im Raum Donauwörth musste sich jetzt vor dem Nördlinger Amtsgericht wegen Tierquälerei verantworten. Grund: Eine kranke Kuh lag sich wund und musste daraufhin eingeschläfert werden. Richter Andreas Krug verurteilte den Landwirt zu einer Geldstrafe von insgesamt 1800 Euro. Dabei war die Beweisaufnahme alles andere als einfach.

    „Ich bin kein Tierquäler“ bekräftigte der Landwirt mit Rinderhaltung gleich zu Beginn des Prozesses. „Ich habe alles Menschenmögliche getan und jetzt soll ich bestraft werden?“ Seine Kuh – Marina – wurde wegen Kalziummangels vom Tierarzt drei Tage lang behandelt. Die Kuh konnte in dieser Zeit aufgrund der Erkrankung nicht mehr aufstehen. Insgesamt 500 Euro investierte der Landwirt in die Behandlung. Danach war seine Geduld am Ende. Der Landwirt sah keine Aussicht auf Heilung und ließ die Kuh zwölf Tage nach der letzten Behandlung einschläfern. Mitarbeiter der Tierkörperbeseitigungsanlage Gunzenhausen bemerkten großflächige Entzündungen sowie Hautdefekte an der Kuh und verständigten das Veterinäramt.

    Fotos von Kuh Marina liegen auf dem Richtertisch

    Der Amtstierarzt gab nun in dem Prozess einen Einblick in die artgerechte Lagerung einer fest liegenden Kuh. Die rund 600 Kilogramm schwere Marina hätte ein weiches Lager bekommen und mindestens zweimal täglich gedreht werden müssen. Doch die dem Gericht vorliegenden Fotos deuteten auf eine wenig fachgerechte Lagerung hin. Immer wieder versammelten sich die Zeugen, der Angeklagte, die Verteidigerin sowie der Staatsanwalt um das Richterpult und nahmen die zahlreichen Aufnahmen des toten Tieres samt den Verletzungen in Augenschein.

    Tief reichende zerstörte Hautschichten, Schorfbildung sowie eine bereits eingetretene Wundheilung erkannte der Amtstierarzt auf den Fotos. Er zeigte sich „erschüttert“ von den „schwerwiegendsten Verletzungen“, die nur auf der linken Seite zu sehen waren. Deshalb ging der Zeuge davon aus, dass die Kuh drei Tage lang auf einer Seite gelegen haben muss.

    War es ein medizinisches Wunder?

    Der Haustierarzt, der Marina einschläferte, konnte sich hingegen kaum vorstellen, dass der Angeklagte seine Kuh gequält habe. Er hänge an seinen Tieren und gehe liebevoll mit ihnen um. Dem Arzt selbst seien die Verletzungen beim Einschläfern „nicht ins Auge gesprungen“. Der Angeklagte wollte ebenfalls keine tief gehenden Hautdefekte erkannt haben.

    Statt des Wundliegens gab er zwei alternative Verletzungsmöglichkeiten an: Die Kuh wurde nach dem Tod beim Transport in die Tierkörperbeseitigungsanlage verletzt; oder die Verletzungen stammen vom Kiesboden, über den sie der Landwirt nach deren Einschläferung etwa 100 Meter weit geschleppt habe. Diese Möglichkeiten schloss der Amtstierarzt vehement aus, da bereits Heilungsgewebe zu sehen sei. Er sprach von einem medizinischen Wunder, falls die Heilung erst nach dem Tod eintreten würde.

    Da der Landwirt bereits vor einem Jahr eine Geldstrafe wegen Tierquälerei zahlen musste, forderte der Staatsanwalt eine dreimonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung sowie ein Tierhalteverbot von drei Jahren. Verteidigerin Dr. Marianne Ganzenmüller-Seiler forderte einen Freispruch. Der Angeklagte vermutete persönliche Angriffe hinter den Anschuldigungen und fühlte sich vom Veterinäramt zu Unrecht verfolgt.

    Richter Andreas Krug sah den Vorwurf der Tierquälerei bestätigt und verurteilte den Angeklagten zu 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Von einem Tierhalteverbot sah Krug ab, da der Landwirt seine gesunden Kühe gut behandle und er die Hoffnung habe, dass er dies in Zukunft auch bei kranken Tiere mache.

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