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Donau-Ries: Unsicherheit im Ries: Müssen Eigentümer leer stehender Wohnungen Bußgeld zahlen?

Donau-Ries

Unsicherheit im Ries: Müssen Eigentümer leer stehender Wohnungen Bußgeld zahlen?

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    Zweckentfremdet wird eine Wohnung laut Gesetz auch dann, wenn sie länger als drei Monate leersteht.
    Zweckentfremdet wird eine Wohnung laut Gesetz auch dann, wenn sie länger als drei Monate leersteht. Foto: Kira Hofmann, dpa

    Der Druck auf den Wohnraum in der Region ist groß. Verstärkt wird die große Nachfrage in einigen Bereichen durch die Unterbringung von Flüchtlingen. Im Landkreis Donau-Ries lebten zum Jahreswechsel etwas weniger als 3000 Schutzsuchende. In manchen Kommunen wurden bereits mehrere Unterkünfte (Nördlingen, Oettingen, Rain) geschaffen. In anderen Orten wiederum gibt es keine, wie beispielsweise in Forheim, Holzheim und Auhausen. Das Innenministerium übt inzwischen verstärkten Druck auf die Kommunen aus und gibt ihnen dazu auch Werkzeug mit an die Hand. Mitte Dezember flatterte hierzu ein Schreiben in die Rathäuser, auf dem die Kommunen darauf aufmerksam gemacht wurden, vom „Instrument gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum“ Gebrauch zu machen und Bußgelder zu verhängen. Doch bedeutet das wirklich, dass Eigentümer nun damit rechnen müssen, Strafen zu zahlen, wenn sie leer stehende Wohnungen nicht vermieten? 

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