Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan, der die künftige Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet nach den voraussehbaren Bedürfnissen einer Gemeinde darstellt. Er stellt unter anderem vorhandene und geplante Bauflächen, Hauptverkehrsstraßen, Grünflächen, Wälder, Wasserflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen und vieles mehr dar. Was das alles beinhaltet, wurde dem Deininger Gemeinderat bei der Vorstellung des Vorentwurfes der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes anschaulich dargestellt.
Das Planungsbüro Godts stellte dem Rat einen bis dato über 90 Seiten starken Katalog vor, der alle für diese „Gemeinde mit besonderen Gegebenheiten“ (so Joost Godts) relevanten Daten berücksichtigt. Seit März 2011 läuft die Fortschreibung des Planes, der letztmalig im Jahr 2005 aktualisiert worden war. „Man muss dieses Werk als Gesamtschau sehen“, sagte Joost Godts, „die Masse an Informationen erschlägt den einen oder anderen wahrscheinlich. Aber es ermöglicht Ihnen als Entscheidungsgremium einen wirklich umfassenden Überblick.“ Und nicht zuletzt sei es, wenn es endgültig fertig ist, die Planungs- und Argumentationsgrundlage für die Gespräche mit den Behörden. Denn der FNP liefert alle grundlegenden Daten zur Bedarfsermittlung.
Überraschende Erkenntnisse in Deiningens Flächennutzungsplan
Welche, auch durchaus überraschenden Erkenntnisse darin stecken, zeigte ein Beispiel. Zum Erstaunen des Gremiums gibt es in der Gemeinde innerorts sage und schreibe 56 Bauplätze mit Baurecht, was Bürgermeister Wilhelm Rehklau mit einem erstaunten Lächeln quittierte: „Die müssen Sie uns zeigen.“ Was Joost Godts und seine referierende Mitarbeiterin dann auch taten und die Baulücken anhand der detaillierten Karten auswiesen. Auf dem Papier existieren diese wirklich, deren tatsächliche Nutzung hängt aber von vielen Faktoren ab, etwa komplizierten Eigentumsverhältnissen.
Doch der Vorentwurf dient zunächst als Diskussionsgrundlage für den Rat, den Joost Godts anschließend um seine Ideen, Vorstellungen und Festlegungen bat. Mit dem Ziel, ab Januar nächsten Jahres „ins Verfahren gehen zu können“. Denn es stellte sich zum Beispiel auch heraus, dass statt der von der Gemeinde angedachten 20 Ha höchstens 10 Ha für Neubebauung (und auch nur so viele Ausgleichsflächen) zur Verfügung stehen, um über neue Wohn- und/oder Gewerbeansiedlung nachzudenken. Wo wäre das auf dem Gemeindegebiet möglich? Wo setzt man die Schwerpunkte? Denkziele sind die nächsten zehn bis 15 Jahre und was in diesem Zeitraum realisierbar sei. Nach langer, intensiver Diskussion machte sich der Gemeinderat zur Aufgabe, bis zur nächsten Sitzung die gemeinsamen Ideen einzubringen und zu einem Auslegungsbeschluss zu kommen.
Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in Deiningen festgelegt
Der zweite große Tagesordnungspunkt war die Festlegung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2025. Bürgermeister Wilhelm Rehklau hatte eine akribische und transparente Beschlussvorlage erarbeitet, die es dem Gemeinderat leicht machte. Mit dem Ergebnis, dass die Grundsteuer A bei 460 v.H. belassen wird, genauso wie die Gewerbesteuer (320 v.H.), aber der Hebesatz für die Grundsteuer B von 410 auf 290 v.H. reduziert wird. Dass Wilhelm Rehklau gerade hier einen finanziellen Puffer gelassen hatte, um etwaige Unsicherheiten auszugleichen, erschien Gemeinderat Hans-Jürgen Wagner als zu hoch. Er ließ sich auch nicht von Gegenargumenten von Sonja Gernhäuser-Weng und Andreas Husel überzeugen und stimmte dann auch bei der Verabschiedung als einziger gegen seine Kollegen. Bürgermeister Rehklau nahm das gelassen hin mit der Bemerkung: “Das kommt nächstes Jahr sowieso alles wieder auf den Prüfstand.“
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