Der Prozess um den Tod des knapp zwei Jahre alten Jungen in einem Bopfinger Stadtteil könnte ein zweites Mal neu aufgerollt werden. Denn die Verteidigerinnen des vom Landgericht Ellwangen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verteilten 35 Jahre alten Mannes haben beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Sollten die obersten Richter der Revision stattgeben und das Urteil aufheben, würde aber nicht mehr vor dem Landgericht Ellwangen verhandelt, vielmehr müsste der BGH entscheiden, welches andere Landgericht dann zuständig ist.
Bopfingen/Ellwangen