Es bleibt dabei: Zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis muss die Mutter des kleinen Jungen, den ihr Lebensgefährte so schwer gequält und misshandelt hatte, dass der Bub starb. Ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ellwangen hat sie nach einstündiger Verhandlung zurückgezogen. In erster Instanz war sie, wie berichtet, wegen Misshandeln durch Unterlassen zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vor der dritten kleinen Strafkammer am Landgericht Ellwangen ließ Staatsanwalt Armin Burger am Donnerstag jedoch keinen Zweifel daran, dass ein milderes Urteil für ihn nicht in Frage kommt und fügte hinzu: „Das Urteil hätte seinerzeit noch einen Tick härter sein können.“
Bopfingen/Ellwangen