Wegen des schrecklichen Todes eines 23 Monate alten Jungen vor gut zwei Jahren in einem Bopfinger Ortsteil muss sich ein jetzt 35 Jahre alter Mann erneut vor dem Landgericht Ellwangen verantworten. Er ist zwar von einer anderen Kammer wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener bereits zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber aufgrund einer Revision der Staatsanwaltschaft in Teilen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. In dieser muss nun geklärt werden, ob eine Verurteilung wegen Mordes in Frage kommt, wie es die
Bopfingen/Ellwangen