Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Nördlingen
  3. Augsburg/Nördlingen: Versuchter Mord: Staatsanwalt plädiert für über zwölf Jahre Haft

Augsburg/Nördlingen
26.06.2024

Versuchter Mord: Staatsanwalt plädiert für über zwölf Jahre Haft

Vor dem Landgericht in Augsburg wurde der Fall um den vorgeworfenen versuchten Mord in Nördlingen verhandelt.
Foto: Peter Fastl (Symbolbild)

Plus Ein 42-Jähriger steht vor Gericht, weil er mit einem Unbekannten seinen Chef attackiert haben soll. Der Staatsanwalt sieht den Vorwurf des versuchten Mordes erfüllt.

Zwölf Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe – so lautet die Forderung der Staatsanwaltschaft für einen 42-jährigen Bauarbeiter, der im April 2023 zusammen mit einem unbekannten Mittäter versucht haben soll, seinen 45-jährigen Chef mit einer Schaufel zu erschlagen. Nach Worten der Verteidigung habe der Angeklagte selbst dem Geschädigten nichts angetan, sei lediglich Mittäter. Der Mandant habe dem Geschädigten eine Abreibung verpassen worden, das ja, aber auch nicht mehr. Dafür sei eine Strafe wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung von maximal vier Jahren tat- und schuldangemessen. Der 42-Jährige hatte seine Tatbeteiligung eingeräumt, der Vorfall war in Teilen von zwei Videokameras gefilmt worden. 

Eine Frage beschäftigte das Augsburger Landgericht eingangs des jüngsten Verhandlungstages: Was hat es mit mehreren Chat-Nachrichten auf sich, die der Angeklagte und sein Bruder schon seit vier Wochen vor der Tat ausgetauscht hatten? Die Nachrichten, die zum Teil schriftlich, zum Teil per Tonaufnahme in einer ausländischen Sprache vorliegen, sind auf dem Speicher eines beschlagnahmten Mobiltelefons entdeckt worden. Jetzt wurden sie zum Ende des Prozesses angehört und mithilfe einer Übersetzerin analysiert. Haben damals, schon Wochen vor der Tat, zwei Männer ein Kapitalverbrechen verabredet?

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.