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Kein Radweg: Ausgleichsfläche für PV-Anlage muss neu gestaltet werden
![In Bollstadt soll eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen. Doch noch sind nicht alle Fragen geklärt. In Bollstadt soll eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen. Doch noch sind nicht alle Fragen geklärt.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Der Beschluss zu einer PV-Anlage in Bollstadt wird verschoben, da ein Radweg nicht berücksichtigt ist. Dafür geht es bei einem Baugebiet in Amerdingen gut voran.
Die Themen Wohnen und Energie wurden kürzlich in Amerdingen diskutiert. Dabei ging es einmal um eine PV-Anlage in Bollstadt sowie um ein geplantes Baugebiet in Amerdingen. Voran kam zunächst nur eines der beiden Vorhaben.
Einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat, die weiteren Verfahrensschritte für das Baugebiet "Am Bergfeld" einzuleiten. Mit der Planerstellung war das Planungsbüro Godts beauftragt. Die Planung war schon vorbesprochen, Joost Godts übernahm nun die Vorstellung der berichtigten Version. Vorgesehen sind Einzel- oder Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen. Pro Haus sind maximal zwei abgeschlossene Wohneinheiten zulässig, um eine Vermietung von Einzelzimmern zu verhindern. Der Plan wurde in allen Festlegungen besprochen.
Gemeinderat: Baugebiet in Amerdingen geplant
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass es einige Abweichungen von der Planung für das Baugebiet "An der Linde" in Bollstadt gebe. Es würden beispielsweise andere Dachformen zugelassen und Photovoltaik parallel zu den Hauswänden genehmigt. Godts erläuterte zunächst, dass sein Büro solche Änderungen eingepflegt habe, die aufgrund von neuen Vorschriften oder Gerichtsurteilen notwendig seien. Alles andere seien Entscheidungen der Gemeinde.
Die Gemeinderäte besprachen das Für und Wider einzelner Vorschriften in der Bebauungsplanung. Falls notwendig, wurden redaktionelle Änderungen formuliert: So wurde beispielsweise ergänzt, dass Blechverkleidungen an den Außenwänden nicht zulässig sind. Godts wird die Änderungen einpflegen.
Der Gemeinderat stimmte zu, dass das Verfahren für den Auslegungsbeschluss eingeleitet werden kann, die Planung also öffentlich bekannt gemacht wird.
Planungsbüro hat Radweg für Ausgleichsfläche nicht mit aufgenommen
Dieser Schritt wird für das zweite Vorhaben, über das in der Sitzung diskutiert wurde, zunächst noch zurückgestellt. Dabei handelt es sich um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Bollstadt Süd-West II". Auch hier war das Büro Godts für die Planung verantwortlich und auch hier wurden die einzelnen Vorschriften für die Bebauung intensiv besprochen.
Das Gelände darf etwa nicht verändert werden, für die Begrünung muss ein Gestaltungsplan vorgelegt werden, es gibt eine Verpflichtung zum Rückbau und zum Rückhalt von entsprechenden finanziellen Mitteln. Änderungen notwendig sind bei der Gestaltung der Ausgleichsflächen für die neue Anlage. Bürgermeister Xaver Berchtenbreiter wies darauf hin, dass der Vorschlag des Planungsbüros nicht den vorgesehenen Radweg berücksichtige.
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Damit muss die Form der Ausgleichsfläche neu gestaltet werden. Im Unterschied zum ersten Verfahren konnte diese Änderung allerdings nicht durch einfache Umformulierung eines Textes in den Planentwurf eingepflegt werden. Für einen tragfähigen Vorschlag hätte der Planer Informationen etwa zur vorhandenen Begrünung gebraucht. Auf diese Daten konnte er in der Sitzung aber nicht zugreifen. Grundsätzlich ist aber der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Ausgleichsfläche ausgewiesen wird, mit jeder Form der Neugestaltung einverstanden. Der Gemeinderat beschloss daher mehrheitlich, die Neuplanung der Ausgleichsfläche abzuwarten. Der Bebauungsplan wird dann in der nächsten Sitzung erneut besprochen.
Die Diskussion ist geschlossen.