Das Landratsamt Donau-Ries prüft, ob die Aktion der Zwölf Stämme beim Stabenfest am Montag gegen das Versammlungsrecht verstößt. Wie die Behörde mitteilt, war die „Demonstration in dieser Form nicht angezeigt“. Mitglieder der Glaubensgemeinschaft hatten sich dem Umzug angeschlossen und mit Schildern dagegen protestiert, dass ihre Kinder von ihnen getrennt wurden. Zudem verteilten sie Flugblätter, auf denen sie aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts München zitierten und den Leiter des Nördlinger Amtsgerichts, Helmut Beyschlag, abgebildet hatten.
Zwölf Stämme