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Wohnen: Was sich an der Altstadtsatzung in Nördlingen ändert

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Was sich an der Altstadtsatzung in Nördlingen ändert

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    Die historische Dachlandschaft Nördlingens war gestern schneebedeckt. Auch sie soll mithilfe der Regeln der Altstadtsatzung erhalten werden. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 2001, der Stadtrat verabschiedete jetzt eine neue. Sie soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
    Die historische Dachlandschaft Nördlingens war gestern schneebedeckt. Auch sie soll mithilfe der Regeln der Altstadtsatzung erhalten werden. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 2001, der Stadtrat verabschiedete jetzt eine neue. Sie soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Foto: Heidi Källner

    Die Vorschriften der Altstadtsatzung haben schon so manchem Bauherrn den Schweiß auf die Stirn getrieben. Denn in der Nördlinger Innenstadt ist vieles nicht erlaubt, was an anderer Stelle völlig normal wäre. Immer wieder gab es in der Vergangenheit zudem Ärger – auch weil der Stadtrat an mancher Stelle Ausnahmen gewährte, die auch ein anderer gerne für sich in Anspruch genommen hätte. Schon seit mehr als zwei Jahren wurde an einer neuen

    Vieles ist in der neuen Altstadtsatzung gleich geblieben, manches wurde konkretisiert, anderes kam hinzu. Die Satzung umfasst 22 Seiten, hier einige Beispiele daraus:

    Bislang waren „liegende Dachfenster“ bis zu einer Fläche von höchstens 0,35 Quadratmeter erlaubt. Jetzt gilt: „Dachflächenfenster sind bis höchstens 0,70 Quadratmeter (Blendrahmenaußenmaß) zulässig. Auf Dachaufbauten sind

    Fassaden müssen weiterhin verputzt bleiben

    Die Vorschrift, dass Fassaden verputzt werden müssen, bleibt. Allerdings wird die Satzung jetzt noch konkreter: „Der Putz ist ohne sichtbaren Sockel und sonstige Absetzungen (…) auszuführen.“ Absetzungen wie Faschen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie sich aus dem Bestand ergeben oder historisch nachweisbar beziehungsweise begründet sind. Diversionsputz ist nicht zulässig. Holzverschalungen können ebenfalls ausnahmsweise an einer Gebäuderückseite, an untergeordneten oder rückwärtigen Gebäuden beziehungsweise Gebäudeteilen sowie an Nebengebäuden zugelassen werden.

    Einflügelige Fenster sind künftig nicht nur bis 70 sondern bis 80 Zentimeter lichter Breite zulässig. Sind die Fenster breiter, müssen sie zweiflügelig sein. Jeder Flügel muss dann mit einer Holzsprosse geteilt werden. Auch künftig gilt: Die Fenster müssen aus Holz sein, nach Möglichkeit sollen einheimische Holzarten verwendet werden. Die Scheiben dürfen nicht beklebt werden.

    Bislang waren Rollläden nur erlaubt, wenn sie putzbündig angebracht und geöffnet nicht sichtbar waren. In der neuen Satzung heißt es jedoch: „Außenliegende Rollläden und Jalousetten an Fenstern, Türen und Dachflächenfenstern sind nicht zulässig.“ Fensterläden aus Holz dürfen die Hausbesitzer anbringen.

    Was in der Altstadtsatzung zu Balkonen steht

    In der alten Satzung gab es keine Vorschriften, wie tief Balkone sein dürfen. Meist wurden aber nur diejenigen genehmigt, die höchstens 1,50 Meter tief waren. Jetzt darf die Tiefe von Altanen und Balkonen maximal 1,70 Meter betragen. Dachterrassen werden nur in Einzelfällen zugelassen, „wenn das Orts- und Straßenbild nicht beeinträchtigt wird und wenn sie vom Turm der Sankt Georgskirche oder dem Wehrgang oder sonstigen öffentlichen Flächen nicht einsehbar sind“.

    Jörg Schwarzer (CSU) sagte in der Stadtratssitzung, man habe in vielen Punkten das richtige Maß und Ziel gefunden. Nördlingen sei keine „Puppenstadt“, die Bürger müssten sich auch wohlfühlen. Thomas Mittring (Stadtteilliste) urteilte: „Wir haben etwas Gutes geschaffen.“ Jetzt hoffe man, dass die Bürger die neue Satzung auch akzeptierten. Helmut Beyschlag (PWG) meinte, man gebe den Nördlingern so viel Freiraum wie möglich und so viele Regeln wie nötig, um den mittelalterlichen Charakter der Stadt zu erhalten.

    „Die jetzige Version ist viel besser als die alte“, sagte Wolfgang Goschenhofer (Grüne). Die Schiebeläden seien allerdings „diskussionswürdig“. Dass Fotovoltaik nur an wenigen Stellen in der Altstadt möglich ist, ist für Rita Ortler (SPD) eine „Kröte, die man schlucken muss“.

    Lesen Sie auch den Kommentar von RN-Redaktionsleiterin Marina Bachmann: Bürger werden Entscheidungen beobachten

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