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Wie verhalte ich mich richtig?
Nördlingen/Donauwörth Der Regionalbeauftragte und Kreisvorsitzende des Auto Club Europa, Florian Baar, begrüßte ACE-Vertrauensanwalt Axel Wernitz, der zum Thema: "Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?" sprach. Als Erstes sollte man nach einem Unfall Absicherung betreiben, begann der Referent. Zur Beweissicherung sollten in jedem Auto ein Unfallbericht und ein Fotoapparat sein: "Der Datenaustausch mit dem Unfallgegner ist unverzichtbar, und wenn Zeugen vorhanden sind, dann sollten auch deren Daten mit in den Bericht aufgenommen und vom Unfallgegner unterschrieben werden."
Generell ist angeraten, bei größeren Schäden die Polizei zu holen. Es empfiehlt sich auch, ein zeitnahes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Bei einem Sachschaden ab rund 800 Euro sei ein Gutachten notwendig.
Falls eine Kaskoversicherung vorhanden ist, sei es unter Umständen ratsam, diese unabhängig von der Schadensaufteilung in Anspruch zu nehmen. Denn die Versicherungen regeln dann die Sache untereinander und man kommt früher zu seinem Geld. Bei einem Totalschaden wird die Höhe des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes bezahlt. Kostenerstattung gebe es auch zum Beispiel für Ummeldung, Umbau von Zubehör, Nutzungsausfall oder Mietwagen. Bei eigenem Unfall sind die Insassen über die eigene Haftpflichtversicherung abgedeckt, der Fahrer jedoch nicht. Schmerzensgeld wird über eigene Tabellen festgelegt. Weiterhin können auch Kosten wie Lohnausfallgeld, Ausfallzeiten in der Rentenversicherung, Kosten für Krücken, Prothesen, Haushaltshilfe, dauerhafte Erwerbsminderung oder Fahrtkosten eingeklagt werden.
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