Wie kommen ein Grundstück, zwei Doppelhaushälften, vier Wohnungen und sechs Parkplätze zusammen? Normalerweise umfassen die Bauanträge, die in Gemeinderäten vorliegen, neue Garagen oder den Bau von Einfamilienhäusern. Wenn die Häuser nicht zu hoch, oder die Dächer zu asymmetrisch werden, gehen die Beschlüsse dazu ohne große Diskussionen über den Tisch. Zu dem Begriff einer Doppelhaushälfte und der Anzahl der dazu gehörenden Parkplätze kann dagegen manchmal schon eine vermeintlich simple Frage kontrovers diskutiert werden.
Bauantrag sorgt im Gemeinderat Wallerstein für langanhaltende Diskussion
Als Wallersteins BürgermeisterJoseph Mayer die Worte „Zwei Doppelhaushälften“ in der Gemeinderatssitzung am Dienstag ausgesprochen hatte, rückte die eigentliche Angelegenheit des Bauantrages erst einmal in den Hintergrund. Denn was die Ratsmitglieder hier hörten, waren die Wörter zwei, doppelt und Hälften. Im Kopf entstand ein Bild der Bauvorhabens: Viel Haus. Ratsmitglied Georg Mai stellte die bedeutsame Frage: „Sind zwei Doppelhaushälften, denn ein Haus oder zwei Häuser?“
Wie das häufig bei einfacheren Fragen der Fall ist, kann sich eine Antwort dazu hinziehen, wenn zu lange über die Bedeutung der einzelnen Worte nachgedacht wird. Die Lösung gab nach kurzem Hin und Her der Bürgermeister. Es handele sich natürlich um ein Haus, das aus zwei Hälften besteht. Doch die Pläne, die dazu auf der Leinwand gezeigt wurden, verwirrten weiter. Denn jede Doppelhaushälfte soll einmal in zwei Wohneinheiten geteilt werden.
Sechs Parkplätze seien für vier Haushalte knapp bemessen
Die Zahlen, die in der Sporthalle in der Luft standen, häuften sich. Ein Grundstück, ein Doppelhaus, zwei Hälften, vier Wohnungen. Und dann kam die Problematik mit den sechs Stellplätzen dazu. Pro Wohneinheit muss der Vermieter 1,5 Stellplätze für Autos bereitstellen. Das würde für diese Doppelhaushälften sechs Parkplätze bedeuten, die aber mehr schlecht als recht auf das Grundstück passen.
Das weitaus größere Problem sei aber die Anzahl der Stellplätze, sagte Ratsmitglied Hermann Geiß. Eine Familie hätte ja vermutlich zwischen drei bis vier Autos. Es würde die Gefahr bestehen, dass die Mieter auf der Straße parken müssten. Bei der Rechnung packte Ratsmitglied Mai die Satzung der Gemeinde aus, die besagt, dass auf einem Grundstück nur zwei Wohneinheiten bestehen dürfen. Der Antragsteller brachte daraufhin an, dass er deshalb das Grundstück teilen lassen wolle.
Wallersteins Bürgermeister Mayer beendete die Diskussion
Da gingen die Gedanken schon zurück zur Ausgangsfrage der Diskussion: Aus einem Grundstück zwei zu machen, würde ja bedeuten, dass es sich doch um zwei Häuser handelt, oder? Der Bürgermeister entschärfte die Situation. Das Doppelhaus würde gebaut und danach das Grundstück geteilt. Das wäre des Weiteren kein Einzelfall in der Gemeinde. Solche Bauprojekte wurden auch in anderen Wohnbaugebieten umgesetzt. „Da könnten wir jetzt noch ewig weiter diskutieren“, sagte Mayer und brach das Thema für den Abend ab. Fast war ein erleichtertes Seufzen der Ratsmitglieder zu hören.
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