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Virus: Blauzungenkrankheit: Ries teilweise zum Sperrgebiet erklärt

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Blauzungenkrankheit: Ries teilweise zum Sperrgebiet erklärt

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    Teile des Landkreises Donau-Ries sind wegen der Blauzungenkrankheit zum Sperrgebiet erklärt worden.
    Teile des Landkreises Donau-Ries sind wegen der Blauzungenkrankheit zum Sperrgebiet erklärt worden. Foto: Ralf Roeger, dpa (Symbolbild)

    Teile des Landkreises Donau-Ries sind wegen der Blauzungenkrankheit zum Sperrgebiet erklärt worden. Das teilt das Landratsamt am Montagnachmittag in einem Presseschreiben mit.

    Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (dazu zählen Tiere wie Lamas oder Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen und andere Tiere nicht gefährlich.

    Nachdem Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche. Mit zwei im Dezember bestätigten Fällen, bei Rindern, im Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg war die Krankheit zurück in Deutschland.

    Aufgrund der Blauzungenkrankheit wurden einige Orte zum Sperrgebiet erklärt

    Ein am 31. Januar festgestellter Fall im Landkreis Calw führt dazu, dass folgende Gemeinden des Landkreises Donau-Ries mit Allgemeinverfügung zum Sperrgebiet erklärt werden müssen: Fremdingen, Marktoffingen, Maihingen, Wallerstein, Reimlingen, Nördlingen, Ederheim, Hohenaltheim, Forheim und Amerdingen. Die Allgemeinverfügung tritt am 6. Februar in Kraft. Zudem sind die westlichen Gemeinden des Landkreises Unterallgäu, Dillingen und Ansbach, die gesamten Landkreise Neu-Ulm, Günzburg, Oberallgäu, Lindau und die kreisfreie Stadt Memmingen Sperrgebiet.

    Als Folge davon ist der Handel und das Verbringen von empfänglichen Tieren erschwert, heißt es in der Mitteilung weiter. Tiere können nur noch unter bestimmten Voraussetzungen, mit entsprechender Tierhaltererklärung, verbracht werden.

    Ein Symptom der Blauzungenkrankheit bei Schafen ist eine erhöhte Körpertemperatur

    Typische klinische Symptome der Blauzungenkrankheit seien meist nur beim Schaf zu finden. Sie zeigten etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur sollen die geröteten Maulschleimhäute anschwellen.

    Es kommt nach weiteren Angaben zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.

    Die klinischen Symptome bei Rindern sind laut Pressemitteilung Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf.

    Mit einer Ausbreitung der Blauzungenkrankheit und somit auch mit einer Ausweitung des Sperrgebietes nach Osten ist zu rechnen. (pm)

    Mehr Informationen und die Tierhaltererklärungen finden Sie im Internet unter www.donau-ries.de/blauzungenkrankheit.

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