Die Entscheidung, ob der frühere CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag Georg Schmid mit einer Anklage rechnen muss, fällt wohl erst dann, wenn ein von der Augsburger Staatsanwaltschaft angefordertes Gutachten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorliegt.
Verwandtenaffäre