Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Unterstützungslisten: Ohne Zuspruch keine Neugruppierung

Unterstützungslisten

Ohne Zuspruch keine Neugruppierung

    • |

    Nördlingen Zu den Kommunalwahlen im März treten etliche Gruppierungen an, die sich erst neu gründen müssen (siehe Kasten). Eine solche Neugründung bedeutet einen langen bürokratischen Weg: Zunächst muss sich die Interessengruppe intern zusammenfinden und ihre Ziele besprechen. Der erste offizielle Schritt dann ist die Nominierungsversammlung. Hier werden Ziele und Programme öffentlich präsentiert, die Kandidaten stellen sich vor und erläutern ihre Beweggründe für die Kandidatur. Zehn Wahlberechtigte müssen nun die Vorschlagsliste unterschreiben.

    Dann geht alles relativ schnell: Die Wählerliste kann schon am nächsten Tag dem zuständigen Wahlleiter der entsprechende Kommune vorgelegt werden, nach weniger als 24 Stunden sind die Bürger an der Reihe. An ihnen liegt es, ob die Kandidaten die größte Hürde schaffen und die nötige Zahl an Unterschriften zusammen bekommen. Diese Zahl variiert je nach Größe der Gemeinde – Martin Drexler (CSU), der in Wemding mit einer neuen Liste kandidiert (siehe Kasten), benötigt beispielsweise 120 Unterschriften, die er nach Informationen der Rieser Nachrichten bereits beisammen hat. Die Linke, die im Donauwörther Stadtrat einziehen will, braucht 180 Unterschriften, die „Freie Bürgerstimme“ in Kaisheim benötigt 80 Stimmen.

    Keine Unterstützungslisten benötigen Parteien und Wählergruppen, die bereits in den betreffenden Kommunalgremien vertreten sind. Auch Parteien, die bei der letzten Landtags-, Bundestags- oder Europawahl die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten konnten, brauchen keine Unterstützungsliste; das gilt auch, wenn sie erstmals bei einer Kommunalwahl antreten.

    So braucht auch die FDP keine Liste, da sie bei der Europawahl 2009 mehr als fünf Prozent Wählerstimmen bekam.

    In die Unterstützungslisten eintragen kann sich, wer vor dem 3. Februar 1996 geboren ist; die Frist für die Eintragungen endet am 3. Februar, also kann man sich eintragen, wenn man bis dahin 18 Jahre alt ist.

    Eine weitere Voraussetzung: Man muss seit mindestens 3. Dezember 2013 in der betreffenden Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Nicht eintragen dürfen sich Bürger, die Kandidat bei der Wahl in der Kommune sind oder bereits andere Vorschlags- oder Unterstützungslisten unterschrieben haben. Die Unterschrift kann nicht rückgängig gemacht werden.

    Die Listen liegen in den betreffenden Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften aus. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten auch ein Abendtermin sowie ein Termin an einem Samstag eingerichtet werden müssen, an denen unterschrieben werden kann. Die Eintragsfrist endet am 3. Februar.

    Neue Wahlgruppierungen haben noch bis Donnerstag, 23. Januar, die Möglichkeit, Unterstützungslisten auszulegen.

    Welche Neugruppierungen bis zum Redaktionsschluss gestern bekannt waren, lesen Sie im Infokasten.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden