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Stadtrat: Nördlingen: Wer den Schnee nicht räumt, muss ein Bußgeld zahlen

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Nördlingen: Wer den Schnee nicht räumt, muss ein Bußgeld zahlen

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    Flächendeckend sei die Nördlinger Altstadt am Mittwochmorgen nicht geräumt worden, kritisierte Ordnungsamtschef Jürgen Landgraf am Donnerstagabend im Stadtrat. Wer sich nicht an die Räum- und Streupflicht hält, dem droht ein Bußgeld von mehreren hundert Euro.
    Flächendeckend sei die Nördlinger Altstadt am Mittwochmorgen nicht geräumt worden, kritisierte Ordnungsamtschef Jürgen Landgraf am Donnerstagabend im Stadtrat. Wer sich nicht an die Räum- und Streupflicht hält, dem droht ein Bußgeld von mehreren hundert Euro. Foto: Cara-Irina Wagner/Fotohaus Hirsch

    Schnee ist herrlich, wenn er an einem schönen Rodelhang oder auf einer sonnigen Skipiste liegt. Weniger angenehm dagegen ist der weiß-graue Matsch vor der eigenen Haustür. Und zwar besonders dann, wenn man das kuschelig warme Bett in aller Früh verlassen muss, um draußen bei Eiskälte festgefrorenen Schnee von der Straße zu kratzen. In der Nördlinger Altstadt nimmt es derzeit mancher mit der Räumpflicht nicht ganz so genau, deshalb hat die Stadtverwaltung am Donnerstag in unserer Zeitung nochmals darauf hingewiesen. Am Abend ging es im Stadtrat wieder um dieses Thema und CSU-Fraktionsvorsitzender Steffen Höhn wies darauf hin, dass die Stadt etwas tue, was sie ihren Bürgern verbiete.

    Am Sonntag muss der Schnee in Nördlingen erst später geräumt werden

    Konkret sollte das Gremium im Klösterle die Neufassung der entsprechenden Verordnung verabschieden, laut Pressesprecherin Christina Atalay hat sich die Verwaltung bei ihrem Vorschlag an einer entsprechenden Mustersatzung orientiert. In dieser Verordnung steht unter Paragraf 10, dass Anlieger an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee zu räumen haben. Bei Glätte sollen sie „geeigneten abstumpfenden Stoff“ – also etwa Sand oder Splitt – verwenden. Tausalz und ätzende Mittel sind dagegen verboten und lediglich bei besonderer Glättegefahr – etwa an Treppen, starken Steigungen und Gefällstrecken – erlaubt.

    Genau dieser Punkt ärgerte Höhn. Er kratze derzeit dreimal am Tag vor dem Büro in der Deininger Straße den Schnee vom Gehweg, ohne Salz bekomme man den kaum weg. Aber rund ums Rathaus werde das verwendet: „Und in der Fußgängerzone bekommt man vom Fahrzeug das Salz auf die Schuhe gestreut.“ Das sei für ihn nicht nachvollziehbar, so Höhn: Die Stadt tue etwas, das sie ihren Bürgern verbiete. Wolfgang Goschenhofer, Fraktionsvorsitzender von Grüne/Frauenliste, pflichtete Höhn später in der Diskussion bei. Zumal es Alternativen zu Streusalz gebe. PWG-Fraktionsvorsitzender Helmut Beyschlag verwies auf den „Ausnahmetatbestand“ „besondere Glättegefahr“, da könne doch jeder salzen. Dem widersprach aber Ordnungsamtsleiter Jürgen Landgraf – denn diese Regel gelte nicht für den normalen Gehweg. Oberbürgermeister David Wittner sagte schließlich, man werde die Salz-Praxis der Stadt definieren und dem Rat mitteilen. Aus dem Stegreif wusste Wittner nicht, wie und wo genau Streusalz verwendet wird: „Da muss ich zugeben, dass meine Fachkenntnis nicht so tief ist.“

    Räum- und Streupflicht: Bis zu 500 Euro kann das Bußgeld betragen

    Wer sich nicht an die Räum- und Streupflicht hält, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Der Fraktionsvorsitzende der Stadtteilliste, Thomas Mittring, hakte nach, ob man diese Summe schon jemals von einem Bürger verlangt habe. „Es gab schon Bußgelder“, antwortete Landgraf, allerdings nicht bis an die obere Grenze. Grundsätzlich schreibe man die Verantwortlichen erst einmal an, bevor man das Rechtsamt einschalte. Just an diesem Donnerstag habe man 17 oder 18 Briefe verschickt. Landgraf kritisierte: Am Mittwochmorgen sei die Stadt flächendeckend nicht geräumt worden.

    Dr. Susanne Gabler (SPD) irritierte etwas anderes – die Vorschrift, dass Anlieger Hauptverkehrsstraßen bis 50 Zentimeter vom Rand aus reinigen müssen. Konkret bedeutet das: Wenn in diesem Bereich der Straße Laub liegt, müssen die Anlieger es wegkehren, wenn dort Unkraut wächst, müssen sie es zupfen. In der Herlinstraße, so schimpfte Gabler, werde man dabei doch überfahren: „Das kann nicht ernst gemeint sein.“ Doch, meinte Landgraf. Oberbürgermeister Wittner dagegen sagte, man müsse die bayerische Mustersatzung auch nicht „zu Tode reiten“, es müsse eben dem Grunde nach geregelt sein.

    Lesen Sie dazu auch die Glosse von Martina Bachmann: Kehrwoch’ isch Eahrasach

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